Für Kopftuch-Verbot gibt es in Luzern kein Gesetz
Im Kanton Luzern gibt es keine Weisung, ob Lehrpersonen aus religiösen Gründen im Unterricht ein Kopftuch tragen dürfen. Es gebe dafür keine gesetzliche Grundlage, hiess es beim Luzerner Bildungsdepartement auf Anfrage von Radio Pilatus.
Es gebe nur eine allgemeine Weisung, dass die Schule religiös und politisch neutral sein soll, sagt Charles Vincent, Leiter der Dienststelle Volksschulbildung. Es gebe zwar einen Bundesgerichtentscheid aus dem Jahr 1997. Dieser beziehe sich aber auf einen Einzelfall in Genf und sei nicht automatisch anwendbar auf den Kanton Luzern. Ein Verbot sei daraus zwar abzuleiten. Ob das Tragen von religiösen Symbolen im Unterricht im Kanton Luzern aber verboten ist, müsste ein Gericht entscheiden.
In Kriens hatte vergangene Woche ein Fall für Aufsehen gesorgt. Es war bekannt geworden, dass eine temporär angestellte Kindergärtnerin mit Kopftuch unterrichtet. Die SVP hat daraufhin im Gemeindeparlament einen Vorstoss eingereicht. Die Schulleitung bekräftigte gegenüber Radio Pilatus den Entscheid betreffend temporärer Anstellung der muslimischen Kindergärtnerin. Das Kopftuch sei am ersten Schultag nach dem Medienrummel auch überhaupt kein Thema im Unterricht gewesen.