Gelegentliche Kiffer müssen dies nicht Angeben11. Juni 2015, 22:00 UhrGelegentliche «Kiffer» dürfen die Frage nach regelmässigem Drogenkosum gegenüber der Versicherung verneinen. Sie riskieren dabei keinen späteren Ausschluss. Dies entschied das Bundesgericht.Empfohlene ArtikelAlzheimerForscher entwickeln angeblich Methode zur Vorhersage von AlzheimerUSAErstes TV-Interview seit Wahl: Trump klagt über angeblichen BetrugAfghanistanPlaner des blutigen Angriffs auf Kabuler Uni angeblich gefasstHeute-3° | 4°Mo-3° | 2°Di-5° | 3°Aktuell 21 Verkehrsmeldungenveröffentlicht: 1. Januar 2000 00:00aktualisiert: 11. Juni 2015 22:00