Gericht bestätigt Baubewilligung für Fischbacher Asylzentrum
Das ehemalige Altersheim Mettmenegg im luzernischen Fischbach kann zu einem Asylzentrum umgebaut werden. Das Luzerner Kantonsgericht hat eine entsprechende Beschwerde der Gemeinde Fischbach abgelehnt. Das Gericht verglich die Auswirkungen der geplanten Nutzung als Heim für Asylbewerber mit jenen des ehemaligen Altersheimbetriebes.
Gemeinde wehrt sich gegen eigene Baubewilligung
Der Kanton Luzern plant im ehemaligen Altersheim ein Asylzentrum für 35 Personen. Das Kantonsgericht hatte sich im Januar 2013 bereits einmal mit einer Beschwerde der Einwohnergemeinde gegen die geplante Umnutzung befasst. Dieser Entscheid wurde damals ans Bundesgericht weitergezogen. Die Richter kamen dabei zum Schluss, dass die Gemeinde zuerst das Baubewilligungsverfahren abzuschliessen habe und erst dann gegen diesen eigenen Bauentscheid allenfalls wieder Beschwerde erheben könne.
Erneuter Gang vor Bundesgericht möglich
Das aktuelle Urteil des Kantonsgerichts ist noch nicht rechtskräftig, die Gemeinde Fischbach kann es innert 30 Tagen ans Bundesgericht weiterziehen. In der Sache ebenfalls abgewiesen vom Kantonsgericht wurden drei Beschwerden von Privatpersonen. Werden diese Entscheide nicht angefochten, kann der Kanton die geplanten Massnahmen einleiten, um das ehemalige Altersheim Mettmenegg als Heim für maximal 35 Asylbewerber zu nutzen.