Gericht ebnet Weg zur Zentralbahn-Doppelspur

03.12.2018, 12:47 Uhr
· Online seit 03.12.2018, 12:17 Uhr
Es kann mit dem Bau Anfang Februar 2019 losgehen
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Das Bundesverwaltungsgericht hat der Beschwerde gegen die Plangenehmigung für den Doppelspurausbau auf der Zentralbahn Strecke Luzern-Hergiswil die aufschiebende Wirkung entzogen. Nun soll der Baustart Anfang Februar 2019 erfolgen.

An der geplanten Inbetriebnahme im Dezember 2019 könne somit festgehalten werden, teilte die Zentralbahn (zb) am Montag mit. Geschäftsführer Michael Schürch begrüsst diesen Entscheid und zeigt sich in der Mitteilung erfreut, dass die Realisierung nicht weiter verzögert werde.

Für Bauten und Anlagen von Eisenbahnen ist eine Plangenehmigung des Bundesamtes für Verkehr (BAV) notwendig. Diese entspricht einer Baubewilligung. Anfang September hatte eine an die Parzelle der Zentralbahn angrenzende Partei Beschwerde dagegen eingelegt.

Bauvorhaben für 140 Millionen Franken

Die rund 700 Meter lange Doppelspur soll zwischen dem Haltiwaldtunnel (Gasthof Schlüssel) und der neu zu errichtenden Haltestelle Matt in Hergiswil entstehen und die Fahrplanstabilität verbessern. Zudem soll sie die Bedienung des Ortsteils Hergiswil Matt im 15-Minuten-Takt sicherstellen.

Das Projekt ist eine von mehreren Massnahmen, mit denen die Kapazität auf der Zentralbahnstrecke erhöht werden soll. Insgesamt dürften die Ausbauvorhaben rund 140 Millionen Franken kosten. Daran beteiligt sich auch die öffentliche Hand.

(sda)

veröffentlicht: 3. Dezember 2018 12:17
aktualisiert: 3. Dezember 2018 12:47

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