Hilfssherrifs für den Kanton Schwyz

11.06.2015, 20:00 Uhr
· Online seit 01.01.2000, 00:00 Uhr
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Die Gemeinden im Kanton Schwyz können neu von der Kantonspolizei ausgebildete Hilfskräfte anstellen. Diese Hilfssherrifs sind Teil einer neuen Verordnung über den Auftrg der Schwyzer Kantonspolizei. Der Regierungsrat hat die entsprechenden Vorlagen heute zuhanden des Kantonsrats verabschiedet. Der Grundauftrag der Polizei besteht demnach darin, die Sicherheit und Ordnung aufrecht zu erhalten. Gleichzeitig werden die Schranken festgelegt, innerhalb derer die Polizei zur Erfüllung ihrer Aufgaben die persönliche Freiheit und die Grundrechte einschränken darf.

veröffentlicht: 1. Januar 2000 00:00
aktualisiert: 11. Juni 2015 20:00

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