Integration kommt vor der Religion
Die Integration kommt vor der Religion. Das Bundesgericht hat diesen Grundsatz in einem Urteil bekräftigt. Ein 14-jähriges Mädchen aus einer strenggläubigen muslimischen Familie im Kanton Aargau muss deshalb den Schwimmunterricht besuchen. Es erhält keine Dispensation vom geschlechtergetrennten Unterricht.
Nicht mit Religion vereinbar
Die Eltern wollten
das Kind dispensieren, weil es im Schwimmbad den Blicken von Männern, insbesondere des Schwimmlehrers, ausgesetzt
ist. Das sei trotz des Ganzkörperbadeanzuges, der sogenannten Burkini, nicht mit ihrem Glauben vereinbar. Ausserdem könne das Mädchen
bereits schwimmen und es besuche einen privaten muslimischen Schwimmunterricht.
Grundsatzurteil von 2008
Das Bundesgericht berief sich jedoch auf ein Grundsatzurteil
aus dem Jahr 2008. Gemäss diesem Entscheid geht der obligatorische
Schulunterricht der Einhaltung religiöser Pflichten grundsätzlich vor.