Joanne K Rowling fährt Teilerfolg gegen Ebay ein
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Die Harry Potter-Autorin hatte einen indischen Ableger des Auktionshauses verklagt, weil dieser gefälschte Bücher von Rowling verkauft haben soll. Dadurch entstand ein Schaden von fast 5 Milliarden Franken. Jetzt hat Rowling eine einstweilige Verfügung gegen den weiteren Verkauf der gefälschten Harry Potter-Bücher erwirkt. Für den 23. Mai ist eine weitere Anhörung angesetzt.
Joanne K Rowling verklagte den indischen Ableger von Ebay bereits 2004. Erst jetzt aber wurde erstmalig entschieden.