Joanne K Rowling fährt Teilerfolg gegen Ebay ein

12.06.2015, 02:40 Uhr
· Online seit 01.01.2000, 00:00 Uhr
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Die Harry Potter-Autorin hatte einen indischen Ableger des Auktionshauses verklagt, weil dieser gefälschte Bücher von Rowling verkauft haben soll. Dadurch entstand ein Schaden von fast 5 Milliarden Franken. Jetzt hat Rowling eine einstweilige Verfügung gegen den weiteren Verkauf der gefälschten Harry Potter-Bücher erwirkt. Für den 23. Mai ist eine weitere Anhörung angesetzt.

Joanne K Rowling verklagte den indischen Ableger von Ebay bereits 2004. Erst jetzt aber wurde erstmalig entschieden.

veröffentlicht: 1. Januar 2000 00:00
aktualisiert: 12. Juni 2015 02:40

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