Das Bundesamt für Zivilluftfahrt BAZL verhängt ein vorläufiges Flugverbot über die Ju-Air. Die beiden Ju-52 dürfen ab sofort nicht mehr fliegen. Untersuchungen am Wrack, das am 4. August 2018 abgestürzt ist, haben schwerwiegende strukturelle Schäden im Bereich der Flügelholme ergeben.
Bei normalen Wartungsarbeiten und Inspektionen konnten diese Schäden nicht festgestellt werden, schreibt das Bundesamt für Zivilluftfahrt in einer Mitteilung. Nach heutigem Kenntnisstand stehen sie aber in keinem Zusammenhang mit dem Absturz von vergangenem 4. August. Die Untersuchungen der Schweizerischen Sicherheitsuntersuchungsstelle SUST sind noch nicht abgeschlossen.
Nach dem Absturz am 4. August hatte die Fluggesellschaft am 17. August den Betrieb mit den beiden verbleibenden Maschinen wieder aufgenommen. Da zu diesem Zeitpunkt keine Hinweise auf generelle technische Mängel vorlagen, hatte das BAZL die Wiederaufnahme bewilligt.
Die Untersuchung des Wracks ergab schwerwiegende Strukturschäden in Form von Rissen und Korrosion am Hauptholm, dem tragenden Element des Flugzeugflügels, und weiteren Teilen des Flugzeuges. Bis der Nachweis erbracht ist, dass die beiden Maschinen nicht dieselben Schäden aufweisen, dürfen beide Ju-52 vorläufig nicht mehr geflogen werden.
BAZL erteilt JU-Air bis auf weiteres Flugverbot für die JU-52
— BAZL-OFAC-UFAC (@bazlCH) 20. November 2018
L’OFAC interdit à Ju-Air de faire voler ses Ju-52 jusqu’à nouvel ordre
L'UFAC emana un divieto di esercizio per gli JU-52 della JU-Air fino a nuova disposizionehttps://t.co/i8Z7bFh6kh