Käsehändler blitzt auch vor Bundesgericht ab
Käseproduktion «made in Switzerland»
© Switzerland Cheese Marketing AG
Das Bundesgericht hat die Verurteilung eines Luzerner Käsehändlers bestätigt. Der Mann hatte vor bald 10 Jahren billigeren Schnittkäse als echten Appenzellerkäse verkauft und damit über 130‘000 Franken verdient. Als der Betrug auffiel wurde er vom Luzerner Obergericht unter anderem wegen Markenrechtsverletzung zu einer Geldstrafe verurteilt. Dagegen legte der Mann Rekurs ein. Jedoch vergebens. Er argumentierte, dass der Schnittkäse und der echte Appenzeller Käse die gleiche Qualität hätten und es wirtschaftlich gesehen Sinn mache, dass Leute den günstigeren Käse kaufen wollten.