Kanton Glarus nimmt das Kampfhunde-Verbot zurück
Landsgemeinde Glarus
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Im Kanton Glarus werden Kampfhunde nicht verboten. Die Landsgemeinde hat das Verbot gekippt und durch eine Bewilligungspflicht ersetzt. Eine Bewilligungspflicht vom Kantonstierarzt braucht es in Zukunft im Glarnerland nicht nur für Kampfhunde sondern auch für Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotenzial sowie für die Haltung von mehr als einem Hund pro Haushalt.