Kein Führerschein-Entzuge nur in Freizeit
Den auf die Freizeit beschränkten Führerausweis-Entzug gibt es nicht. Das Bundesgericht hat die Idee im Rahmen der Beschwerde eines berufstätigen Automobilisten geprüft und verworfen: In einer Beschwerde ans Bundesgericht hatte der Betroffene gefordert, der Entzug sei auf seine arbeitsfreie Zeit vor 6 Uhr morgens und nach 18 Uhr abends sowie auf den Sonntag zu beschränken, analog zur Möglichkeit der Verbüssung einer Freiheitsstrafe in Halbgefangenschaft.