Keine ausgedehnte Internetfahndung nötig
Die Fahndung im Internet soll im Kanton Luzern nicht ausgedehnt werden. Das Kantonsparlament Luzern hat gestern einen Vorstoss aus den Reihen der FDP abgelehnt. Dieser wollte für den sogenannten Internetpranger zusätzliche gesetzliche Vorschriften, damit die Polizei zum Beispiel einfacher im Internet nach Hooligans fahnden kann.
Die Mehrheit war jedoch der Meinung, dass Luzern über genügend gesetzliche Grundlagen verfüge, um im Internet nach Hooligans zu suchen. Das Internet dürfe nicht für Fahndungszwecke missbraucht werden.
Die Regierung wies zudem darauf hin, dass es sich um Bundesrecht handle und der Kanton hier gar keine detaillierten Gesetze erarbeiten könne.