11.06.2015, 17:35 Uhr
· Online seit 01.01.2000, 00:00 Uhr
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Der Bund zahlt keine Entschädigung für Bauern, die wegen dem Rinderwahnsinn Schaden erlitten haben. Das Eidgenössische Finanzdepartement hat die Klage von über 2000 Bauern erneut abgewiesen. Die Landwirte warfen den Bundesbehörden vor, sie hätten insbesondere beim Importverbot für britisches Tiermehl zu spät reagiert.
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