Letzter Akt für McCartney und Mills

12.06.2015, 04:35 Uhr
· Online seit 01.01.2000, 00:00 Uhr
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Fast zwei Jahre nach ihrer Trennung haben sich Paul McCartney und seine Noch-Ehefrau Heather Mills am Montag zur vermutlich letzten grossen Runde ihres Scheidungskampfes vor Gericht getroffen. Im Mittelpunkt der auf fünf Tage angesetzten Verhandlung stehen die Höhe der Millionenabfindung für das 40 Jahre alte Ex- Fotomodell sowie Einzelheiten des Sorgerechtes für die vierjährige Tochter Beatrice. Am Ende der Anhörungen vor der Familienkammer des Obersten königlichen Gerichts in London könnte die bislang grösste Summe stehen, die je in einem britischen Scheidungsverfahren zugebilligt wurde.

Die Eröffnung des Verfahrens McCartney-Mills, das unweit der parallel stattfindenden gerichtlichen Anhörung zum Tod von Prinzessin Diana vor mehr als zehn Jahren stattfindet, wurde von einem Grossaufgebot an Reportern und Fotografen begleitet. Über dem Gerichtsgebäude schwebte ein Hubschrauber mit TV-Kameras. Die Verhandlungen selbst finden allerdings hinter verschlossenen Türen statt. „Kein Einlass – Strikt privat“ steht auf einem Schild an der Saaltür.

Obwohl Einzelheiten des Ringens um eine finanzielle Regelung als streng geheim eingestuft wurden, berichteten Zeitungen, Mills könne auf eine Gesamtabfindung von 110 Millionen Franken hoffen. Den grössten Teil davon wolle McCartney allerdings in Jahresraten und nur unter der Bedingung zahlen, dass Mills Stillschweigen über ihre im Juni 2002 geschlossene Ehe mit dem Ex- Beatle wahrt.

„Nach Lage der Dinge kann man von Schätzungen zwischen 100 Millionen und 200 Millionen Franken ausgehen“, sagte die Expertin für Familienrecht, Suzanne Kingston. Damit würde McCartney für seine Freiheit ganz erheblich tiefer in die Tasche greifen müssen als andere Rockgrössen. So wurde die Summe, die Rolling-Stones-Leadsänger Mick Jagger 1999 nach 22 Jahren Ehe dem texanischen Model Jerry Hall zahlte, auf maximal 30 Millionen Franken geschätzt.

McCartney gilt mit einem Vermögen von umgerechnet etwa 2 Milliarden Franken als der finanziell erfolgreichste Popstar aller Zeiten. Unabhängig davon müsste der Richter nach Ansicht einiger Experten berücksichtigen, dass die 2002 geschlossene Ehe mit Heather Mills nur wenige Jahre währte. Zudem habe der Ex-Beatle den weitaus grössten Teils seines Vermögens lange vor der Eheschliessung mit Mills verdient, so dass sie darauf eigentlich keine Ansprüche erheben könne.

Das letzte Wort hat nach der Anhörung der als besonders erfahren geltende Vorsitzende des Familiengerichtes, Justice Bennett. Sollten McCartney oder Mills mit seiner Entscheidung nicht einverstanden sein, können sie Widerspruch einlegen, und es muss eine Berufungsverhandlung angesetzt werden.

veröffentlicht: 1. Januar 2000 00:00
aktualisiert: 12. Juni 2015 04:35

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