Michael Lauber soll der Lohn gekürzt werden

04.03.2020, 11:27 Uhr
· Online seit 04.03.2020, 11:24 Uhr
Der Bundesanwalt zeige ein falsches Berufsverständnis, schreibt die Aufsichtsbehörde
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Bundesanwalt Michael Lauber hat verschiedene Amtspflichten verletzt. Zu diesem Schluss kommt Aufsichtsbehörde (AB-BA) über die Bundesanwaltschaft. Lauber habe mehrfach die Unwahrheit gesagt und illoyal gehandelt. Deshalb soll ihm der Lohn gekürzt werden.

Kritisiert wird auch das Verhalten Laubers: Der Bundesanwalt falle durch Uneinsichtigkeit auf und zeige im Kern ein falsches Berufsverständnis, schreibt die Aufsichtsbehörde weiter.

Sie bezeichnet die Summe der Pflichtverletzungen als erheblich. Als Disziplinarsanktion belegt die AB-BA den Bundesanwalt mit einer Lohnkürzung von acht Prozent für die Dauer eines Jahres. Die maximal mögliche Lohnreduktion hätte zehn Prozent betragen. Mindernd falle ins Gewicht, dass in den verfügbaren Akten keine Hinweise enthalten seien, dass der Bundesanwalt unrechtmässige Geld-, Sach- oder Personaldienstleistungen empfangen habe.

Gegen den Entscheid der AB-BA kann der Bundesanwalt innert 30 Tagen beim Bundesverwaltungsgericht Beschwerde erheben.

(Quelle sda)

veröffentlicht: 4. März 2020 11:24
aktualisiert: 4. März 2020 11:27

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