Neue Vorschriften für Elektrovelos
E-Bikes werden immer beliebter.
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Ab heute gelten in der Schweiz neue Vorschriften für Elektrovelos. Der Bundesrat hat aufgrund des Booms der sogenannten E-Bikes entsprechende Anpassungen vorgenommen. So werden ab heute zwei Kategorien von E-Bikes unterschieden. Für Elektrovelos die mit Tretunterstützung eine Geschwindigkeit von weniger als 25 km/h erreichen, braucht es weiterhin weder Zulassung noch Kontrollschild. E-Bikes mit Höchstgeschwindigkeiten von über 25 km/h werden hingegen mit Mofas gleichgesetzt; d.h. es braucht einen Führerausweis und ein Kontrollschild. Für diese zweite Kategorie der schnelleren Elektrovelos gilt zudem ab kommenden Juli eine Helmtragepflicht.