Nidwalden haftet nicht für tödlichen Unfall
Kanton musste nicht mit Steinschlag rechnen
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Kanton musste nicht mit Steinschlag rechnen
Der Kanton Nidwalden haftet nicht für den tödlichen Unfall eines Motorradfahrers. Das hat das Bundesgericht entschieden. Der Motorradfahrer war 2005 bei Stansstad tödlich von einem Stein getroffen worden. Die Angehörigen forderten danach von Nidwalden eine Entschädigung. Der Kanton habe nicht genug unternommen um die Steinschlaggefahr im Gebiet einzudämmen. Dem widersprach nun das Bundesgericht. Die Behörden mussten nicht mit dem Steinschlag rechnen. Die Sicherheitsmassnahmen haben gereicht. Das Bundesgericht stellte auch klar, dass das Strassennetz nicht im gleichen Mass wie etwa ein Gebäude unterhalten werden muss.