Diverse News

Ohne Einverständnis Überstellung verurteilter Personen in ihren Heimatstaat möglich

Ohne Einverständnis Überstellung verurteilter Personen in ihren Heimatstaat möglich

12.06.2015, 00:00 Uhr
· Online seit 01.01.2000, 00:00 Uhr
Anzeige

Verurteilte Personen können künftig auch ohne ihr Einverständnis in ihren Heimatstaat überstellt werden. Das Zusatzprotokoll zum Überstellungsübereinkommen des Europarates tritt für die Schweiz am 1. Oktober in Kraft. Bisher war eine Überstellung nur möglich, wenn die verurteilte Person eine solche wünschte. Der Bundesrat hat die erforderlichen Anpassungen in Kraft gesetzt, und verspricht sich eine Entlastung der Gefängnisse und eine Abschreckung von «Kriminaltouristen».

veröffentlicht: 1. Januar 2000 00:00
aktualisiert: 12. Juni 2015 00:00

Anzeige
Punkte sammeln & gewinnen
Aktuelle Wettbewerbe & Prämien
Anzeige
redaktion@pilatustoday.ch