12.06.2015, 00:00 Uhr
· Online seit 01.01.2000, 00:00 Uhr
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Verurteilte Personen können künftig auch ohne ihr Einverständnis in ihren Heimatstaat überstellt werden. Das Zusatzprotokoll zum Überstellungsübereinkommen des Europarates tritt für die Schweiz am 1. Oktober in Kraft. Bisher war eine Überstellung nur möglich, wenn die verurteilte Person eine solche wünschte. Der Bundesrat hat die erforderlichen Anpassungen in Kraft gesetzt, und verspricht sich eine Entlastung der Gefängnisse und eine Abschreckung von «Kriminaltouristen».
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