Ohrfeige für Google Street View

12.06.2015, 10:00 Uhr
· Online seit 01.01.2000, 00:00 Uhr
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Der Datenschützer hat im Streit gegen Google Street View in der Schweiz gesiegt. Google muss massiv nachbessern, will der Konzern nicht mit dem Schweizer Datenschutzgesetz in Konflikt geraten. Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden:

Google muss Gesichter und Nummernschilder, welche von der automatischen Software übersehen wurden, manuell verpixeln und damit unkenntlich machen. Im Umkreis von sensiblen Gebäuden wie Spitäler, Sozialeinrichtungen, Gefägnissen oder Schulen müssen nicht nur die Gesichter, sondern auch Kleidung und Hautfarbe unkenntlich gemacht werden. Weiter darf Google Street View nicht über Hecken in Gärten und Anwesen schauen. Die Richter haben die Kamerahöhe von 2.90 m kritisiert. Laut Bundesverwaltungsgericht soll Google nur Ansichten zeigen, die ein Passant auch sehen kann. Google muss die lokalen Medien über zukünftige Kamerafahrten informieren.

Google hat noch nicht entschieden, wie es mit Street View in der Schweiz weitergehen soll. Google kann die Auflagen akzeptieren, das Urteil weiterziehen oder den Dienst in der Schweiz stilllegen. Das Schweizer Urteil hat auch international für Aufsehen gesorgt. Datenschützer in Frankreich und Deutschland zeigten sich erfreut über den Schweizer Richterspruch.

Das Urteil vom Bundesverwaltungsgericht (PDF)

veröffentlicht: 1. Januar 2000 00:00
aktualisiert: 12. Juni 2015 10:00

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