Pilatus soll wieder in Saudi Arabien arbeiten

28.08.2019, 05:47 Uhr
· Online seit 28.08.2019, 05:41 Uhr
Die Nationalratskommission stellt sich auf die Seite von Pilatus
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Die Sicherheitspolitische Kommission des Nationalrates (SiK) mischt sich in den Streit um das Dienstleistungsverbot für den Flugzeugbauer Pilatus in Saudi-Arabien und den Vereinigten Arabischen Emiraten ein. Sie stellt sich auf die Seite von Pilatus.

Die Mehrheit der Kommission vertritt die Auffassung, dass die Verwaltung das Gesetz nicht richtig interpretiert, wie sie am Dienstag mitteilte. Mit 13 zu 7 Stimmen hat SiK eine Motion verabschiedet. Sie will den Bundesrat beauftragen, dieser Interpretation umgehend Einhalt zu gebieten, so dass Dienstleistungen an exportierten Gütern vorerst weiterhin erlaubt sind. Das soll gelten, bis entweder das Bundesverwaltungsgericht den Fall Pilatus beurteilt hat oder das Parlament über eine Anpassung des sogenannten Söldnergesetzes entschieden hat. 

Söldnergesetz verletzt

Das Aussendepartement (EDA) wirft der Firma Pilatus vor, sie habe Flugzeug-Wartungsaufträge in Saudi-Arabien und den Vereinigten Arabischen Emiraten nicht korrekt gemeldet. Es sieht das seit 2015 geltende Söldnergesetz verletzt. Die Dienstleistungen von Pilatus stellen aus Sicht des EDA eine logistische Unterstützung von Streitkräften dar, die meldepflichtig ist. Das EDA reichte eine Strafanzeige bei der Bundesanwaltschaft ein. Diese eröffnete ein Strafverfahren.

Die Pilatus Flugzeugwerke stellen sich auf den Standpunkt, sie hätten alles richtig gemacht. Gegen das vom Bund verhängte Verbot für Servicedienstleistungen reichten sie Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht ein. 

Gesetz anders gemeint

Die Mehrheit der Nationalratskommission stellt sich nun auf die Seite von Pilatus. Sie weist darauf hin, dass das Gesetz über die im Ausland erbrachten privaten Sicherheitsdienstleistungen, das auch Söldnergesetz genannt wird, unter dem Eindruck von Söldnerfirmen erarbeitet worden sei.

Die heutige Interpretation gehe nun aber bedeutend weiter und umfasse sämtliche Dienstleistungen von Schweizer Firmen im Ausland, die im weitesten Sinne etwas mit Sicherheit zu tun hätten. Wichtige Stärken der Schweiz wie Verlässlichkeit und Rechtssicherheit seien in Frage gestellt, kritisiert die Mehrheit. Zudem gehe ein Wettbewerbsvorteil verloren.

Kein rechtsstaatliches Vorgehen

Die Minderheit der Kommission stellt sich auf die Seite des EDA. Der Wortlaut des Gesetzes sei klar, argumentiert sie. Die Verwaltung müsse dieses umsetzen. Das Verbot für gewisse Tätigkeiten der Pilatus in Saudi-Arabien und den Vereinigten Arabischen Emiraten erachtet die Minderheit als nachvollziehbar, namentlich aufgrund der Unvereinbarkeit mit den aussenpolitischen Zielen des Bundes.

Zudem kritisiert die Minderheit die Einmischung der Kommission: In einem Rechtsstaat sei es nicht Aufgabe des Parlaments, in ein laufendes verwaltungsrechtliches Verfahren einzugreifen. Es sei an der Bundesanwaltschaft und den Gerichten festzustellen, ob die Pilatus Flugzeugwerke AG gegen geltendes Recht verstossen habe.

Quelle: sda

veröffentlicht: 28. August 2019 05:41
aktualisiert: 28. August 2019 05:47

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