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Prävention gegen Missbrauch der Ordonnanzwaffen

Prävention gegen Missbrauch der Ordonnanzwaffen

11.06.2015, 19:15 Uhr
· Online seit 01.01.2000, 00:00 Uhr
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Wenn ein Armeeangehöriger sich selbst oder Andere gefährden könnte, werden ihm Sturmgewehr oder Pistole abgenommen. Ausserdem wird das Alter an Jugendschiessen auf 10 Jahre gesenkt. Der Bundesrat hat erneut eine Reihe von Verordnungen zur Armee 21 und zum Zivilschutz auf Anfang des nächsten Jahres in Kraft gesetzt. Mit der neuen Verordnung über die persönliche Ausrüstung der Armeeangehörigen will der Bundesrat präventiv die häusliche und öffentliche Sicherheit erhöhen.

veröffentlicht: 1. Januar 2000 00:00
aktualisiert: 11. Juni 2015 19:15

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