Prozess um Anti-Baby-Pille «Yasmin»

12.06.2015, 13:05 Uhr
· Online seit 07.11.2013, 07:47 Uhr
Schwerstbehinderte muss Pharmakonzern Bayer entschädigen
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Vor fünf Jahren erlitt eine heute 22-jährige Frau aus dem Kanton Zürich eine Lungenembolie. Seither ist sie schwerstbehindert. Die Familie klagte gegen den Pharmakonzern Bayer, weil die Antibaby-Pille «Yasmin» an der Lungenembolie schuld sein soll. Das Bezirksgericht Zürich hat die Klage nun abgewiesen, wie die Rundschau des Schweizer Fernsehens berichtete. Es gebe keine Beweise dafür, dass mit der Antibaby-Pille etwas nicht in Ordnung war, so das Gericht. Die Familie muss dem Pharmakonzern Bayer sogar 120‘000 Franken als Prozess-Entschädigung bezahlen. Das Urteil wurde nun ans Obergericht weitergezogen.

veröffentlicht: 7. November 2013 07:47
aktualisiert: 12. Juni 2015 13:05

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