«Seebrücke-Unfall» vor Amtsgericht Luzern
Der tragische Unfall auf der Luzerner Seebrücke ist am Morgen vor dem Luzerner Amtsgericht verhandelt worden. Die Verteidigung plädierte auf eine bedingte Gefängnisstrafe von nur 5 Monaten. Die Amtsstatthalterin forderte vorgängig 15 Monate. Der 42jährige Angeklagte war am 6. Dezember 1999 in eine Gruppe von Fussgängern gefahren. Dabei wurden 2 Personen getötet und 8 zum Teil schwer verletzt.