11.06.2015, 18:05 Uhr
· Online seit 01.01.2000, 00:00 Uhr
Anzeige
Im Prozess gegen die zwei Todesraser von Gelfingen war der Staatsanwalt nicht befangen. Zu diesem Schluss ist das Bundesgericht gekommen. Die Verteidigung hatte gegen den Prozess vor dem Luzerner Obergericht Beschwerde eingereicht. Laut Bundesgericht sei der Staatsanwalt mit seinen Äusserungen gegenüber der Presse zwar weit gegangen, hat die Angeklagten aber nicht vorveruteilt.
Anzeige
Punkte sammeln & gewinnen
Aktuelle Wettbewerbe & Prämien