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Staatsanwalt war im Gelfinger Raserprozess nicht befangen

Staatsanwalt war im Gelfinger Raserprozess nicht befangen

11.06.2015, 18:05 Uhr
· Online seit 01.01.2000, 00:00 Uhr
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Im Prozess gegen die zwei Todesraser von Gelfingen war der Staatsanwalt nicht befangen. Zu diesem Schluss ist das Bundesgericht gekommen. Die Verteidigung hatte gegen den Prozess vor dem Luzerner Obergericht Beschwerde eingereicht. Laut Bundesgericht sei der Staatsanwalt mit seinen Äusserungen gegenüber der Presse zwar weit gegangen, hat die Angeklagten aber nicht vorveruteilt.

veröffentlicht: 1. Januar 2000 00:00
aktualisiert: 11. Juni 2015 18:05

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