Staatswanwaltschaft fordert 3 Jahre 9 Monate Zuchthaus für Guido Zäch

11. Juni 2015, 18:40 Uhr
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Die Basler Staatsanwaltschaft fordert für Guido Zäch, den Gründer der Schweizer Paraplegiker-Stiftung, eine Strafe von drei Jahren und neun Monaten Zuchthaus. Die Verteidigung beantragt dagegen, Zäch in allen Anklagepunkten freizusprechen. Das Urteil wird in einer Woche erwartet.

veröffentlicht: 1. Januar 2000 00:00
aktualisiert: 11. Juni 2015 18:40
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