Staatswanwaltschaft fordert 3 Jahre 9 Monate Zuchthaus für Guido Zäch
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Die Basler Staatsanwaltschaft fordert für Guido Zäch, den Gründer der Schweizer Paraplegiker-Stiftung, eine Strafe von drei Jahren und neun Monaten Zuchthaus. Die Verteidigung beantragt dagegen, Zäch in allen Anklagepunkten freizusprechen. Das Urteil wird in einer Woche erwartet.
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