Stadt Luzern setzt der Château Gütsch Immobilien AG eine Frist | PilatusToday

Stadt Luzern setzt der Château Gütsch Immobilien AG eine Frist

12. Juni 2015, 12:21 Uhr
Bis zum 31. Oktober muss die Gütschbahn wieder in Betrieb sein
Bis zum 31. Oktober muss die Gütschbahn wieder in Betrieb sein
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Die Stadt Luzern setzt der Gütsch Immobilien AG klare Fristen, damit die Gütschbahn und das Restaurant im Hotel Gütsch möglichst bald wieder betrieben werden. In erster Priorität verlangt die Stadt, dass die Gütschbahn bis spätestens 31. Oktober wieder fährt. Der Ball liege nun bei der Gütsch Immobilien AG. Diese habe in einem Gespräch mit der Stadt erkannt, dass es fünf nach zwölf sei, sagt Luzerns Stadtpräsident Stefan Roth. Die Bauherrschaft muss auch den Finanzierungsnachweis einer Schweizer Bank vorlegen. Dazu muss der Besitzer Alexander Lebedev ein Signal geben, dass es ihm nun definitiv ernst ist mit dem Umbau. Sollten die Auflagen des Stadtrats nicht erfüllt werden, werde dieser die Baubewilligung als verfallen erklären.

8. März 2020 - 19:48

Stadt Luzern setzt Gütsch Messer an den Hals

veröffentlicht: 14. März 2013 15:08
aktualisiert: 12. Juni 2015 12:21
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