Urteil von Kriminalgericht gegen Gemeindeschreiber Schenkon | PilatusToday

Urteil von Kriminalgericht gegen Gemeindeschreiber Schenkon

11. Juni 2015, 19:35 Uhr
Anzeige

Das Luzerner Kriminalgericht hat den Gemeindeschreiber von Schenkon zu 5 Wochen Gefängnis bedingt verurteilt. Das Gericht befand den Mann der Urkundenfälschung für schuldig. Bei der Gründung einer Aktiengesellschaft hatte der Gemeindeschreiber und Notar Bargründung statt Bargründung mit Sachübernahme beurkundet. Er zieht das Urteil nun an das Obergericht weiter.

veröffentlicht: 1. Januar 2000 00:00
aktualisiert: 11. Juni 2015 19:35
Anzeige
redaktion@pilatustoday.ch