Urteil von Kriminalgericht gegen Gemeindeschreiber Schenkon
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Das Luzerner Kriminalgericht hat den Gemeindeschreiber von Schenkon zu 5 Wochen Gefängnis bedingt verurteilt. Das Gericht befand den Mann der Urkundenfälschung für schuldig. Bei der Gründung einer Aktiengesellschaft hatte der Gemeindeschreiber und Notar Bargründung statt Bargründung mit Sachübernahme beurkundet. Er zieht das Urteil nun an das Obergericht weiter.
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