11.06.2015, 18:05 Uhr
· Online seit 01.01.2000, 00:00 Uhr
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Der Nationalrat hat bei seiner Nachberatung der Gen-Lex das Verbands-Beschwerderecht wieder eingeführt. Im Rat wurde argumentiert, dass die Verbandsbeschwerde eine Anwaltsfunktion inne habe. Verbände können von ihrem Beschwerderecht in Zusammenhang mit Saatgut, Dünger und Pestiziden Gebrauch machen, nicht jedoch bei Medikamenten und Futtermitteln.
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