Verjährungsfrist bei schweren Delikten 10 statt 7 Jahre
12.06.2015, 11:55 Uhr
· Online seit 07.11.2012, 17:34 Uhr
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Der Bundesrat will die Verjährungsfrist bei schweren Vergehen verlängern. Deshalb schlägt dieser vor, die Frist von sieben auf zehn Jahre zu erhöhen. Die vorgeschlagene Änderung geht auf Vorstösse der SP zurück, welche eine Fristverlängerung bei Wirtschaftsdelikten forderte. Weil Wirtschaftsdelikte schwer einzugrenzen seien, will der Bundesrat nun eine Fristverlängerung für allgemeine schwere Delikte, die mit bis zu drei Jahren Haft bestraft werden.
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