Verurteilte sollen auch ohne Einverständnis Strafe im Heimatland absitzen
Verurteilte Personen sollen künftig auch ohne ihr Einverständnis ihre Strafe im Heimatland verbüssen. Der Bundesrat hat die Botschaft zu einer entsprechenden staatsvertraglichen Regelung verabschiedet. Der Bundesrat hält es für wünschenswert, in gewissen Fällen auf die Zustimmung des Verurteilten verzichten zu können. Längerfristig könnte so der Anteil ausländischer Strafgefangener herabgsetzt werden. Ausserdem hat es laut Bundesrat eine abschreckende Wirkung auf «Kriminaltouristen».