Wahlgesetz-Diskussion um ein Kapitel reicher

12.06.2015, 11:56 Uhr
· Online seit 21.11.2012, 12:20 Uhr
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Der Kanton Nidwalden wird möglicherweise bei den nächsten Gesamterneuerungswahlen im Frühling 2014 kein gültiges Wahlrecht haben. Grund dafür ist eine Verfassungsgerichtsbeschwerde. Die Geschichte zum Wahlgesetz im Kanton Nidwalden ist damit um ein Kapitel reicher.

Das Bundesgericht hatte vor rund zwei Jahren entschieden, dass Nidwalden ein neues Wahlgesetz braucht, da das bisherige Gesetz gegen die Verfassung verstosst. Regierung und Parlament diskutierten und verabschiedeten deshalb ein neues Wahlsystem, den sogenannten doppelten Pukelsheim. Von Seiten der SVP und der Jungen CVP wurde daraufhin das Referendum ergriffen. Beide Gruppierungen machten neue Vorschläge. Deshalb sollte das Volk im nächsten Frühling darüber entscheiden. Daraus wird nun vermutlich nichts. Gegen den Vorschlag der Jungen CVP wurde eine Gerichtsbeschwerde eingereicht. Nun gibt es Verzögerungen.

Möglicherweise muss die Nidwaldner Regierung nun für die Wahlen 2014 eine Übergangslösung in Form von Notrecht finden.

veröffentlicht: 21. November 2012 12:20
aktualisiert: 12. Juni 2015 11:56

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