Waldbrandgefahr in der Zentralschweiz

23.07.2019, 10:04 Uhr
· Online seit 23.07.2019, 10:00 Uhr
Für den 1. August könnte noch ein Feuerwerksverbot kommen
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Aufgrund der aktuellen Trockenheit und Hitze steigt die Waldbrandgefahr in der Zentralschweiz immer mehr an. Deshalb haben erste Kantone reagiert: In den Luzerner Wäldern darf im Wald und in Waldesnähe nur noch in fest eingerichteten Feuerstellen grilliert werden. Auch die Kantone Uri, Ob- und Nidwalden fordern die Bevölkerung zu einem sorgfältigen Umgang mit Feuern auf.

Die Kantone Luzern, Uri, Ob- und Nidwalden stufen die Gefahrensituation als erheblich ein, heisst es in entsprechenden Mitteilungen. Deshalb gilt aktuell Gefahrenstufe 3 von 5.  In Luzern sei es beispielsweise vor allem im Norden und an südost- und südwestexponierten Lagen wie an der Rigi sehr trocken. Bei Wind und in Gebieten mit trockener Vegetation steige die Waldbrandgefahr schnell und stark an.

Nur in fest eingerichtete Feuerstellen 

Im Wald und in Waldesnähe soll deswegen nur in fest eingerichteten Feuerstellen und mit grösster Vorsicht ein Feuer entfacht werden. Bei starkem Wind soll auf das Feuern ganz verzichtet werden. Durch verantwortungsbewusstes Handeln liessen sich Wald- und Flurbrände verhindern, teilte der Kanton mit. Für das nächste Wochenende werden Gewitter erwartet.

Feuerwerksverbot je nach Niederschlag möglich

Es gelte abzuwarten, ob es genügend ausdauernd und ergiebig regne, um die Situation zu entschärfen, schreibt etwa der Kanton Luzern. Bei ungenügenden Niederschlägen könne ein Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe nicht ausgeschlossen werden. Damit würde auch ein Feuerwerksverbot gelten.

Die Kantone machen auf folgende Verhaltensregeln aufmerksam

  • Feuern im Wald und in Waldesnähe möglichst unterlassen
  • Feste Feuerstellen benutzen
  • Keine brennenden Raucherwaren und Streichhölzer wegwerfen
  • Bei starkem Wind kein Feuer entfachen
  • Feuer nie unbeaufsichtigt lassen
  • Feuer vor dem Weggehen vollständig löschen
  • Den Anweisungen der lokalen Behörden ist Folge zu leisten
veröffentlicht: 23. Juli 2019 10:00
aktualisiert: 23. Juli 2019 10:04

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