Zürcher Studentin unterliegt vor Bundesgericht
11.06.2015, 18:30 Uhr
· Online seit 01.01.2000, 00:00 Uhr
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Eine 24-Jährige Zürcher Studentin kann von ihrem Vater keinen Unterhalt fordern, nachdem sie seit zehn Jahren den Kontakt mit ihm verweigert hat. Laut Bundesgericht ist es ihm nicht zuzumuten, zur blossen Zahlstelle degradiert zu werden. Der Vater zahlte ihr Unterhaltsbeiträge bis zur bestandenen Matura. Nach Aufnahme eines Jus-Studiums erhob die Tochter eine Unterhaltsklage gegen ihren Vater. Das Bundesgericht hat nun letztinstanzlich entschieden, dass er nicht zahlen muss.
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