Zunahme illegaler Waffenimporte im Internet
Schlagring, Schmetterlingsmesser oder Pistole: Der Zentralschweizer Polizeikorps warnt vor illegalen Waffenkäufen im Internet. Damit Waffen aus dem Ausland in die Schweiz importiert werden dürfen, braucht es eine Bewilligung des Bundesamts für Polizei fedpol.
Die Luzerner Staatsanwaltschaft hatte im Februar vor Waffenbestellungen im Internet gewarnt. Auch wenn oft keine kriminellen Absichten hinter solchen Anschaffungen stehen – rechtliche Folgen können sie trotzdem haben. Weil im ersten Halbjahr 2019 mehr illegale Waffen importiert wurden, haben nun auch die Zentralschweizer Polizeikorps reagiert.
Hohe Bussen und Strafregistereintrag
Dieser illegale Online-Waffenimport kann zu hohen Bussen und einem Eintrag ins Strafregister führen. Denn nicht alle Artikel können bewilligungsfrei importiert werden. Werden solche Waffen am Zoll abgefangen, eröffnet die zuständige Staatsanwaltschaft ein Verfahren. Nebst hohen Bussen können solche Verfahren auch zu einem Eintrag ins Strafregister führen.
Verhaltensrichtlinien
Die Zentralschweizer Polizeikorps warnen daher vor illegalen Waffenimporten und verweisen auf folgende Verhaltensrichtlinien:
- Bei allem, was in die Schweiz importiert wird ist zu prüfen, ob es ich um eine Waffe im Sinne des Waffengesetzes handelt. Weitere Informationen können der neuen Broschüre "Waffen in Kürze" entnommen werden.
- Um Waffen ins schweizerische Staatsgebiet einzuführen, benötigen wird eine Bewilligung von fedpol benötigt.
- Bei Unsicherheiten im Zusammenhang mit dem Waffenerwerb soll man sich ans Waffenbüro seiner zuständigen Kantonspolizei wenden.