Coronavirus

Shopping, Weihnachtsmärkte und Restaurants: Was gilt nun in Deutschland?

04.12.2021, 14:38 Uhr
· Online seit 04.12.2021, 05:56 Uhr
In Baden-Württemberg gelten ab sofort strengere Regeln und die Schweiz ist in Deutschland ab Sonntag auf der Risikoliste. Darf ich jetzt noch nach Konstanz einkaufen gehen? Und wie sieht es mit Ferien aus?
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Darf ich überhaupt noch nach Deutschland?

Die kurze Antwort: Ja. Die etwas längere: Ab Sonntag müssen Ungeimpfte einen Test beim Grenzübertritt vorweisen – auch wenn sie weniger als 24 Stunden in Deutschland bleiben. Will man länger in Deutschland bleiben, gibt es zudem eine Anmelde- und Quarantänepflicht. Bei der Rückreise in die Schweiz innert weniger als 24 Stunden gibt es keine Testpflicht, das hat der Bundesrat am Freitag so beschlossen.

Aber komme ich als ungeimpfte Person überhaupt noch in die Läden rein?

Hier wird zwischen Läden für die Grundversorgung (Lebensmittel, Apotheken, Drogerien, Bau- und Getränkemarkt, Optiker, Tankstellen, ...) und dem übrigen Handel wie Modegeschäfte unterschieden. Bei der Grundversorgung gilt 3G, in allen anderen Geschäften musst du geimpft oder genesen sein. In allen Läden muss eine medizinische Maske getragen werden, Stoffmasken sind nicht erlaubt.

Wie sieht es mit Restaurants aus? Essen gehört doch zur Grundversorgung.

Jein, es gibt kein Grundrecht auf einen Restaurantbesuch. In Baden-Württemberg gilt ab Samstag in Restaurants 2G-plus. Das heisst, dass Geimpfte und Genesene zusätzlich zum Zertifikat einen aktuellen Test vorweisen müssen. Wer bereits eine Booster-Impfung erhalten hat, muss sich nicht nochmals testen lassen.

Dann geh ich halt an den Weihnachtsmarkt. Der ist schliesslich unter freiem Himmel.

Da müssen wir dich enttäuschen. In Baden-Württemberg sind alle Weihnachtsmärkte verboten worden. Auch der Verkauf und Konsum von Alkohol ist auf öffentlichem Grund verboten.

Darf ich noch zum Coiffeur? Oder mein Päckli abholen, das ich nach Deutschland hab liefern lassen?

Beim Coiffeur gilt 3G und dein Päckli darfst du holen, hier gibt es gar keine Einschränkungen.

Ich hab etwas von Ausgangssperren gelesen...

Die gibt es, wenn die Inzidenz über 500 liegt. Dann darf man sich zwischen 21 und 5 Uhr nicht mehr ohne sehr guten Grund im Freien aufhalten.

Darf ich noch Verwandte oder Freunde besuchen?

Ohne Quarantäne kannst du Verwandte ersten Grades, eine Ehepartnerin oder einen Ehepartner oder Lebensgefährten und Kinder mit geteiltem Sorgerecht besuchen. Allerdings nur für 72 Stunden. Willst du Freundinnen oder Freunde treffen, musst du das innerhalb der 24-Stunden-Regel machen. Sind deine Freundinnen oder Freunde ungeimpft, darfst du sie nur alleine besuchen.

Aber an die Silvester- oder Neujahrparty darf ich schon nach Deutschland, oder?

Nein. In Baden-Württemberg gilt an Silvester und Neujahr ein An- und Versammlungsverbot.

(red.)

veröffentlicht: 4. Dezember 2021 05:56
aktualisiert: 4. Dezember 2021 14:38
Quelle: FM1Today

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