Mögliche Lockerungen

5 Punkte: Diese Lockerungen plant der Bundesrat

12.03.2021, 21:45 Uhr
· Online seit 12.03.2021, 16:57 Uhr
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 12. März entschieden, einen zweiten Öffnungsschritt zur Konsultation an die Kantone zu schicken. Sollte es die epidemiologische Lage zulassen, könnten ab dem 22. März Lockerungen in Kraft treten.

Quelle: CH Media Video Unit

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Veranstaltungen mit Publikum, Treffen zu Hause mit zehn Personen, offene Terrassen sowie sportliche und kulturelle Aktivitäten in Gruppen könnten bald wieder möglich sein.

Wann und in welcher Form der zweite Öffnungsschritt erfolgen kann, ist aber noch offen. Der Bundesrat entscheidet am 19. März über das weitere Vorgehen. Dabei orientiert er sich an Richtwerten.

Quelle: SDA

Folgende Lockerungen stellt der Bundesrat für den zweiten Öffnungsschritt in Aussicht:

Öffnung der Restaurantterrassen

Mit dem zweiten Öffnungsschritt sollen Restaurants und Bars ihre Terrassen mit einer Sitzpflicht wieder öffnen dürfen. Die Maske kann nur während dem Essen oder Trinken abgenommen werden und pro Tisch sind maximal vier Personen erlaubt.

Von sämtlichen Gästen müssen die Kontaktdaten erhoben werden. Zwischen den Tischen muss ein Abstand von 1,5 Meter eingehalten oder eine Abschrankung angebracht werden. Diskotheken und Tanzlokale bleiben weiterhin geschlossen. Die finanzielle Unterstützung der Gastrobetriebe ist nicht abhängig davon, ob die Terrassen geöffnet werden können.

Quelle: CH Media Video Unit

Eine Perspektive für die komplette Öffnung der Gastrobranche will Berset nicht geben, man wisse noch zu wenig: «Wir brauchen jetzt mehr Zeit», antwortete der Bundesrat auf eine Journalistenfrage.

Auch Zoos und botanische Gärten können wieder vollständig öffnen. In Innenräumen muss immer eine Maske getragen und der erforderliche Abstand eingehalten werden.

Reduzierte Maskenpflicht in Altersheimen und gelockerte Quarantäne in Unternehmen

Für geimpfte Bewohner von Alters- und Pflegeheimen wird die Maskenpflicht aufgehoben. Für Unternehmen, die 80 Prozent der vor Ort tätigen Belegschaft mindestens einmal pro Woche testen, entfällt die Kontaktquarantäne. Geimpfte Personen, die Kontakt mit einer positiv getesteten Person hatten, müssen nicht zwingend in Quarantäne.

Veranstaltungen mit Publikum

Neu sollen Veranstaltungen mit Publikum wieder möglich sein – unter Einschränkungen. Die maximale Anzahl Besucherinnen und Besucher für Veranstaltungen draussen ist dabei auf 150 Personen beschränkt – etwa für Fussballspiele oder Open-Air-Konzerte – und 50 Personen drinnen – etwa für Kinos, Theater oder Konzerte.

Zusätzlich gilt eine Beschränkung auf maximal einen Drittel der Kapazität des Veranstaltungsorts. Es gilt eine Sitzpflicht und die Maske muss immer getragen werden. Ein Abstand von 1,5 Meter muss eingehalten oder ein Sitz freigelassen werden. Konsumation ist verboten und von Pausen ist abzusehen.

Andere Veranstaltungen mit bis zu 15 Personen

Mit dem zweiten Öffnungsschritt sollen neben den bereits zulässigen privaten Veranstaltungen und den sportlichen und kulturellen Aktivitäten auch andere Veranstaltungen mit bis zu 15 Personen erlaubt sein. Dies betrifft beispielsweise Führungen in Museen, Treffen von Vereinsmitgliedern oder andere Veranstaltungen im Unterhaltungs- und Freizeitbereich.

Private Treffen mit bis zu zehn Personen

Für Treffen im Familien- und Freundeskreis in Innenräumen soll die Zahl der erlaubten Personen von 5 auf 10 Personen erhöht werden. Dabei wird empfohlen, private Treffen weiterhin auf Personen aus wenigen Haushalten zu beschränken.

veröffentlicht: 12. März 2021 16:57
aktualisiert: 12. März 2021 21:45
Quelle: PilatusToday

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