«Zeitgemässes Sexualstrafrecht»

55 Organisationen fordern Gesetzesreform

· Online seit 12.06.2020, 08:19 Uhr
Ein Jahr nach dem Frauenstreik lancieren Dutzende von Organisationen und Persönlichkeiten einen Appell für ein «zeitgemässes Sexualstrafrecht». Sex brauche die Zustimmung von allen Beteiligten, fordern sie.
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(dpo) Mindestens jede fünfte Frau ab 16 Jahren in der Schweiz hat schon ungewollte sexuelle Handlungen erlebt. Dies ergab eine Umfrage im Auftrag von Amnesty International 2019. Nun lancierten am Freitag über 130 Persönlichkeiten und 55 Organisationen einen Appell für ein zeitgemässes Sexualstrafrecht. «Wir fordern die Revision des Schweizerischen Strafgesetzbuches, damit alle sexuellen Handlungen ohne Einwilligung angemessen bestraft werden können.» Die Straftatbestände Artikel 189 (sexuelle Nötigung) und Artikel 190 (Vergewaltigung) sollen entsprechend ergänzt werden, heisst es im Appell.

Unterschrieben ist der Appell unter anderem von Alliance F, Amnesty International Schweiz, der Dachorganisation der Frauenhäuser Schweiz und Liechtenstein, Terre des femmes, und zahlreichen Opferhilfestellen. «Sexuelle Handlungen gegen den Willen einer Person darf das Strafrecht nicht tolerieren. Das veraltete Sittenbild muss aus dem Recht entfernt werden», sagt Kathrin Bertschy, Co-Präsidentin Alliance F und GLP-Nationalrätin.

Vom Opfer werde verlangt, sich zur Wehr zu setzen

Das aktuelle Strafrecht ist gemäss den Unterzeichnerinnen veraltet. Es anerkenne eine sexuelle Handlung gegen den Willen der betroffenen Person nur dann als schweres Unrecht, wenn das Opfer durch Gewalt oder Drohung dazu genötigt worden sei. Vom Opfer werde damit indirekt verlangt, dass es sich zur Wehr setzt, so die Unterzeichnerinnen.

«Die meisten Täter müssen keine Gewalt anwenden, da sie die Überforderung des Opfers und das Vertrauensverhältnis ausnutzen», sagt Alexandra Karle, Geschäftsleiterin von Amnesty International Schweiz. Dadurch blieben massive Eingriffe in die sexuelle Selbstbestimmung regelmässig straflos. Deshalb fordern die Unterzeichnerinnen, dass Sex die Zustimmung von allen Beteiligten braucht. Sie betonen, dass die geforderte Revision zu keiner Umkehr der Beweislast führe und die Unschuldsvermutung nicht angetastet werde.

veröffentlicht: 12. Juni 2020 08:19
aktualisiert: 12. Juni 2020 08:19
Quelle: CH Media

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