Aus Panama

69 Frösche illegal in die Schweiz geschmuggelt – 2 Personen droht Busse

· Online seit 31.03.2022, 14:23 Uhr
Zwei Personen in der Schweiz werden beschuldigt, 69 geschützte Frösche aus Panama geschmuggelt zu haben. Die Tiere sollen sie im Internet verkauft haben. Ihnen drohen hohe Bussen und möglicherweise eine Freiheitsstrafe.
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Das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) ermittelte wegen Verdachts auf Widerhandlung gegen das Artenschutzabkommen (Cites) und das Zollgesetz. Es berichtete am Donnerstag in seinem Bulletin «Forum Z» über den Fall. Den beiden Personen sei nach einer Anzeige von einer Privatperson der Schmuggel nachgewiesen worden.

Auf Messen und übers Internet verkauft

Gemäss dem Bericht fingen Kinder die geschützten Frösche in Panama illegal und verkauften sie an international tätige Schmuggler. Diese boten die Frösche dann auf Messen an, etwa in Deutschland. Auch Kunden aus der Schweiz seien sie angeboten worden, schrieb das BAZG.

Die Frösche wurden in die Schweiz gebracht, ohne die Einfuhr wie vorgeschrieben beim Zoll anzumelden. Über verschiedenste Internet-Plattformen wurden sie dann weiterverkauft.

Die an diesem internationalen Handel Beteiligten seien gemäss den Angaben den Strafverfolgungsbehörden in Belgien, der Slowakischen Republik, Polen, den Niederlanden, der Tschechischen Republik, Frankreich und in Deutschland bekannt, heisst es weiter.

Frösche wurden nicht verzollt

Zwei Personen in der Schweiz habe nun der Schmuggel von 69 geschützten Fröschen nachgewiesen werden können, schrieb das BAZG. Die Tiere gehören den Gattungen Dendrobates, Oophaga und Ranitomeya an und haben eine auffällige Färbung. Sie haben laut BAZG einen Wert von rund 5700 Franken.

Beim Zoll wie vorgeschrieben angemeldet wurden die Frösche nicht. Die nötige Genehmigung des Bundesamtes für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen lag laut dem BAZG ebenfalls nicht vor.

Wer gegen das Bundesgesetz über den Verkehr mit geschützten Tieren und Pflanzen verstösst, riskiert eine Busse von bis zu 40'000 Franken und in schweren Fällen eine Freiheitsstrafe. Diese kann – seit der Verschärfung des Gesetzes am 1. März – bis zu fünf Jahre dauern. Die Schweiz ist seit 1975 Cites-Vertragsstaat.

veröffentlicht: 31. März 2022 14:23
aktualisiert: 31. März 2022 14:23
Quelle: sda

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