Schwindel mit Folgen

75-Jährige verscherbelte 7 Millionen Dollar von Freunden und Familie

03.11.2020, 15:29 Uhr
· Online seit 02.11.2020, 17:56 Uhr
Wenn eine gestandene Geschäftsfrau die Firma verliert, die Wohnung aufgeben muss und noch Jahre später auf einem riesigen Schuldenberg sitzt, dann ist etwas gehörig schiefgelaufen. Doch von Anfang an.
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Bis vor 18 Jahren führte die Beschuldigte ein normales Leben, hatte ein gutes Umfeld mit vielen treuen Freundschaften und ein eigenes Inneneinrichtungsgeschäft. Eines schicksalhaften Tages standen auf einmal zwei Afrikaner im Geschäft der damals 57-Jährigen, um ein scheinbar alltägliches Geschäft zu besprechen. Sie dachte sich nichts weiter und nahm den Auftrag dankend an.

Doch das Projekt verzögerte sich, bald folgten Geschichten von einem verstorbenen Familienmitglied und einer Hinterlassenschaft in Millionenhöhe. Um an diese heranzukommen, seien die Afrikaner aber auf Hilfe aus der Schweiz angewiesen, wofür eine grosse Belohnung herausspringen sollte. Die Beschuldigte, die damals gerade knapp bei Kasse war und das Geld gut brauchen konnte, fiel auf den Schwindel hinein und so nahm das Übel seinen Lauf.

Durch Drohungen und weitere Lügen wurde die mittlerweile 75-Jährige über Jahre hinweg dazu gebracht, Geld auf Konten von ausländischen Banken zu überweisen, stets mit dem Versprechen, bald an die versprochene Belohnung zu kommen. Zuerst verlor sie ihr Geschäft und jegliches Geld, das sie je angelegt hatte – sogar ihre Altersvorsorge. Als ihr ganzes Geld aufgebraucht war, wandte sich die Frau in ihrer Verzweiflung an ihre engsten Freunde und bat dort um finanzielle Hilfe.

Je nach Situation erzählte sie eine etwas abgeänderte Versionen der eigentlichen Geschichte. Kamen Zweifel über das Versprochene auf, setzte sie die Darlehensgeber unter Druck und erschnorrte sich so fast 7 Millionen Franken von insgesamt 24 Geldgebern. «Ich wusste, dass ich nicht aufhören darf, bis ich das gesamte Geld zurückzahlen kann», erzählte die Beschuldigte an der Gerichtsverhandlung. «Ich war manchmal am Rande eines Zusammenbruchs, weil ich nicht mehr weiter wusste und wie im Wahn von Geldbeschaffung zu Zahlung gerannt bin.» Aufgeben sei nie eine Option gewesen, da sie stets auf das Geld hoffte, um die Schulden zurückzahlen zu können. «Man hat mir immer gesagt, dass das Geld in ein paar Tagen da ist. Ich war fest davon überzeugt und hatte jeweils schon die Einzahlungen bereit», beteuerte sie.

Erst als 2015 die Polizei an ihre Tür klopfte, zerbrach das Luftschloss, das sie sich über die Jahre aufgebaut hatte. «Es war ein Schock. Ich wusste auf einmal, dass es keinen Weg mehr geben wird, um an das Geld zu gelangen.» Rückblickend sei es für sie selbst ein Rätsel, wie sie so auf die Betrüger reinfallen konnte. «Es ist grauenhaft, dass ich mich auf das Ganze eingelassen habe und ich kann es selbst nicht mehr verstehen», sagte sie mit schwacher Stimme. Eine unendliche Scham zeigte sich in ihrer gesamten Erscheinung an diesem Montagnachmittag.

Anwesend an der Gerichtsverhandlung war nur einer ihrer 24 Geldgeber. Ein langjähriger Freund, der ihr fast 60'000 Franken geliehen hatte und drei Jahren lang auf die Rückzahlung gewartet hatte. Er war es, der sie 2015 bei der Polizei angezeigt hatte und nun auf eine Bestrafung hofft.

Ist die Täterin schon Opfer genug?

Gutachten hätten ergeben, dass die Beschuldigte psychisch stark unter ihrer Tat leide und mit der Zeit gar depressive Anzeichen vorhanden gewesen seien, vermerkte der verteidigende Anwalt in seinem Plädoyer. Dass vom Zeitpunkt der Anzeige bis zur Gerichtsverhandlung fünf Jahre vergingen, sei eine zusätzliche Belastung für seine Klientin gewesen. «Sie ist selbst das grösste Opfer in der ganzen Geschichte. Sie hat alles verloren und kommt nur noch knapp über die Runden», betonte er. Aufgrund dessen und wegen der mangelhaften Beweislage plädierte er auf einen vollumfänglichen Freispruch.

Die Staatsanwältin hingegen fordert wegen den horrenden Beiträgen, um die sie ihre Gläubiger gebracht hatte, eine dreijährige Freiheitsstrafe für die Angeklagte, sechs Monate davon nicht auf Bewährung. Dies wegen Betrug, Veruntreuung und Urkundenfälschung.

Wegen der Komplexität des Falls hat das Luzerner Kriminalgericht die Urteilverkündung vertagt.

veröffentlicht: 2. November 2020 17:56
aktualisiert: 3. November 2020 15:29
Quelle: PilatusToday

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