Schweiz

Ab heute können die Mieten sinken

Ab heute können die Mieten sinken

01.06.2017, 16:50 Uhr
· Online seit 01.06.2017, 16:25 Uhr
Referenzzinssatz neu auf 1.5 Prozent
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Nun ist klar, der Referenzzinssatz für Mieten sinkt von 1.75 auf 1.5 Prozent. Damit sinken unter Umständen auch die Mieten. Jedoch nicht von alleine - die Mieter müssen aktiv werden.

Die Senkung des Referenzzinssatzes bedeutet, dass die Mietpreise bis zu 3 Prozent sinken können. Das bedeutet beispielsweise, bei einer Miete von 2'000 Franken könnte es eine Reduktion von 58.25 Franken im Monat oder rund 700 Franken im Jahr geben. Die genaue Berechnung gibt es auf der Website des Schweizerischen Mieterinnen- und Mieterverband (SMV).

Folgende Punkte gilt es zu beachten:

  • Steht im Mietvertrag oder in einem allfälligen Mieterhöhungsformular unter Referenzzinssatz ein Wert von 1.75 Prozent oder mehr, dann hat man Anspruch auf eine Mietreduktion auf den nächsten Kündigungstermin.
  • Als Mieter muss man dem Vermieter einen eingeschriebenen Brief schicken mit der Bitte um eine Reduktion der Miete.
  • Der Vermieter muss diesen Brief innerhalb von 30 Tagen beantworten.
  • Eine Vorlage eines Musterbriefes gibt es auf der Website des Schweizerischen Mieterinnen- und Mieterverband.
  • Der Vermieter kann eine Reduktion ablehnen, muss dies jedoch klar begründen können. Wurde vor kurzem die Wohnung renoviert oder neue Geräte eingebaut, kann eine Reduktion unter Umständen abgelehnt werden.
  • Lehnt der Vermieter die Reduktion ab, lohnt es sich nachzufragen weshalb. Ist man damit nicht einverstanden, so kann die Schlichtungsstelle kontaktiert werden.
  • Nur aufgrund der Anfrage einer Mietreduktion kann der Vermieter nicht gleich die Wohnung kündigen. Dies wäre eine sogenannte Rachekündigung und rechtlich nicht erlaubt.
veröffentlicht: 1. Juni 2017 16:25
aktualisiert: 1. Juni 2017 16:50

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