Schweiz

Ab Oktober nur noch QR-Rechnungen: Die wichtigsten Antworten

11.08.2022, 09:26 Uhr
· Online seit 05.06.2022, 06:15 Uhr
Die roten und orangen Einzahlungsscheine gehören in der Schweiz bald der Vergangenheit an. Ab Oktober kann nur noch per QR-Rechnungen bezahlt werden. Was das für Privatpersonen heisst und wie die neue Rechnung funktioniert, erfährst du hier.
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Was ist eine QR-Rechnung?

Die QR-Rechnung ersetzt die roten und orangen Einzahlungsscheine. Die «neue» Rechnung besteht aus einem Zahlteil mit Swiss QR-Code und einem Empfangsschein. Der QR-Code beinhaltet alle relevanten Informationen, die es zur Zahlung braucht. Diese Daten sind aber auch auf dem Schein zusätzlich noch verschriftlicht.

Was ändert sich in der Schweiz?

Die QR-Rechnung ist der neue Standard in der Schweiz und in Liechtenstein. Nach einer Übergangsphase seit Ende Juni 2020 löst die QR-Rechnung bis am 30. September 2022 die roten und orangen Einzahlungsscheine definitiv ab. Ab dem 1. Oktober ist das Bezahlen nur noch mit der QR-Rechnung erlaubt.

Entstehen dadurch mehr Gebühren?

Nein, die Einzahlungsgebühren bleiben unverändert.

Aus welchem Grund wird die QR-Rechnung eingeführt?

Sie verbindet neu digitale und papierbasierte Zahlungsvorgänge, ohne dass jemand sein Zahlungsverhalten ändern muss. Die Regulation verlangt mehr Daten gegen Geldwäscherei. Mit der QR-Rechnung ist es möglich, den gesamten Datensatz mit Angaben zum Rechnungssteller und Schuldner zusehen. Beim Einzahlungsschein war dies nicht möglich, wie Patrick Graf, Verwaltungsratspräsident der SIX Interbank Clearing AG und Mitglied der Geschäftsleitung bei der Postfinance, gegenüber «20 Minuten» erklärt.

Wie funktioniert die neue Rechnung? 

Die QR-Rechnungen können ganz einfach via E-Banking, via mobile Banking oder per Post einbezahlt werden. Dazu muss bei ersteren beiden der QR-Code in der App oder der E-Banking-Applikation mittels PC-Kamera oder mit dem Smartphone eingescannt werden. Mit einem Klick kann die Zahlung dann ausgelöst werden.

Was sind die Vorteile?

  • Zahlungsvorgänge werden einfacher: Es ist kein Abtippen von Konto- und Referenznummern mehr nötig.
  • Fehlerquellen werden reduziert.
  • Einheitlicher Einzahlungsschein, egal ob für CHF, EUR, etc.
  • Spart Zeit, Geld und Papier.

Muss ich etwas umstellen, damit ich QR-Rechnungen bezahlen kann?

Nein, Privatpersonen können die Rechnungen wie gewohnt über das E-Banking oder per Post bezahlen. Die Banken haben ihre Systeme angepasst, damit das Bezahlen mit QR-Codes problemlos möglich ist.

Es empfiehlt sich zu überprüfen, ob allenfalls noch Daueraufträge aktiv sind, die auf Basis eines roten oder orangen Einzahlungsscheins eingerichtet wurden. Falls das so ist, müsste der Dauerauftrag gelöscht und auf Basis einer QR-Rechnung neu eingerichtet werden. Banken können hierbei auch Hilfe leisten.

Wie kann ich als Privatperson eine QR-Rechnung ausstellen?

Für die Rechnungsstellung einer QR-Rechnung ohne Referenz (ersetzt den roten Einzahlungsschein), wird ein QR-Generator empfohlen. Unter anderem wird der Generator von qr-rechnung.net von der SIX AG empfohlen.

Zur Erstellung der Rechnung braucht es die IBAN des Gutschriftskontos sowie Angaben des Kontoinhabers. Auch Name und Adresse des Rechnungsempfängers können bereits eingetragen werden (falls bekannt).

veröffentlicht: 5. Juni 2022 06:15
aktualisiert: 11. August 2022 09:26
Quelle: FM1Today

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