Lichtpflicht

Ab sofort müssen auch E-Bikes immer Licht haben

01.04.2022, 05:50 Uhr
· Online seit 31.03.2022, 12:51 Uhr
Das Bundesamt für Strassen Astra will die Sichtbarkeit und die Sicherheit von E-Bike-Fahrenden erhöhen und führt deshalb eine Tagfahrlicht-Pflicht per 1. April 2022 ein.
Anzeige

Ab dem 1. April 2022 müssen E-Bike-Fahrende auch tagsüber mindestens das Vorderlicht einschalten. Damit will man die Sichtbarkeit und Sicherheit erhöhen, so das Astra. Es empfiehlt sogar, jederzeit Vorder- und auch Rücklichter einzuschalten. Die Regel gilt auf allen öffentlichen Verkehrsflächen, also in der Regel auch auf Feldwegen oder Bike-Trails. Wer ohne Licht erwischt wird, dem droht eine Ordnungsbusse von 20 Franken.

Ab 2024 kommt die Tachopflicht

Weitere Auflagen folgen dann in zwei Jahren: Ab dem 1. April 2024 dürfen schnelle E-Bikes, also solche mit Nummernpflicht, nur noch mit einem Geschwindigkeitsmesser in Verkehr gesetzt werden. Steht ein solches E-Bike bereits im Verkehr, muss bis spätestens ab 1. April 2027 ein Tacho nachgerüstet werden. Auch hier gilt: Bei Zuwiderhandlung gibt es eine Busse von 20 Franken.  

(red.)

veröffentlicht: 31. März 2022 12:51
aktualisiert: 1. April 2022 05:50
Quelle: ArgoviaToday

Anzeige
Anzeige
redaktion@pilatustoday.ch