Ab sofort müssen auch E-Bikes immer Licht haben
Ab dem 1. April 2022 müssen E-Bike-Fahrende auch tagsüber mindestens das Vorderlicht einschalten. Damit will man die Sichtbarkeit und Sicherheit erhöhen, so das Astra. Es empfiehlt sogar, jederzeit Vorder- und auch Rücklichter einzuschalten. Die Regel gilt auf allen öffentlichen Verkehrsflächen, also in der Regel auch auf Feldwegen oder Bike-Trails. Wer ohne Licht erwischt wird, dem droht eine Ordnungsbusse von 20 Franken.
Ab 2024 kommt die Tachopflicht
Weitere Auflagen folgen dann in zwei Jahren: Ab dem 1. April 2024 dürfen schnelle E-Bikes, also solche mit Nummernpflicht, nur noch mit einem Geschwindigkeitsmesser in Verkehr gesetzt werden. Steht ein solches E-Bike bereits im Verkehr, muss bis spätestens ab 1. April 2027 ein Tacho nachgerüstet werden. Auch hier gilt: Bei Zuwiderhandlung gibt es eine Busse von 20 Franken.
(red.)