Kanton Schwyz

Abgelaufene Coronaimpfdosen: Zertifikate werden ungültig

28.12.2021, 11:29 Uhr
· Online seit 28.12.2021, 11:25 Uhr
Wer von der Ibacher Ärztin, die mutmasslich abgelaufene Coronaimpfdosen verabreichte, ein Zertifikat erhalten hat, wird dieses verlieren. Alle von der Ärztin ausgestellten Zertifikate für Geimpfte und Genese seien ab dem 10. Januar 2022 ungültig, teilte das Amt für Gesundheit und Soziales des Kantons Schwyz am Dienstag mit.
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Das Amt für Gesundheit und Soziales ruft alle Personen auf, die sich in der Arztpraxis impfen liessen oder dort ein Genesenenzertifikat erhalten haben, sich zu registrieren. Dazu sei eigens eine Hotline (041 819 19 99) eingerichtet worden.

In der Arztpraxis wurden vermutlich in den vergangenen Monaten an schätzungsweise über 100 Personen abgelaufene Covid-19-Impfdosen des Herstellers Moderna verabreicht, wie das Amt für Gesundheit letzte Woche bekannt gab. Die Praxis wurde geschlossen, die Ärztin darf vorläufig nicht mehr praktizieren. Die Staatsanwaltschaft ermittelt.

Unvollständige Unterlagen

Auf die mutmasslichen Impfunregelmässigkeiten gestossen waren die Behörden im Rahmen eines bereits laufenden Aufsichtsverfahren gegen die Ärztin. Die Patientenunterlagen in der Praxis sind offenbar unvollständig, so dass die Behörden nicht genau wissen, wer möglicherweise eine abgelaufene Impfdose erhalten hat.

Das Amt für Gesundheit und Soziales rief schon letzte Woche die betroffenen Patientinnen und Patienten auf, sich zu melden. Nun machte es einen erneuten Aufruf.

Kantonsapothekerin Regula Willi-Hangartner begründete dies gegenüber der Nachrichtenagentur Keystone-SDA damit, dass der erste Aufruf möglicherweise nicht alle erreicht habe und die Gesundheitsbehörde auf Nummer sicher gehen wolle.

Individuelle Prüfungen

Das Amt für Gesundheit und Soziales teilte weiter mit, es werde bei den Betroffenen, welche ihr Zertifikat verlieren, eine individuelle Prüfung vornehmen. Dabei werde geklärt, unter welchen Bedingungen ein neues Zertifikat ausgestellt werden könne.

Bei diesen individuellen Abklärungen soll gemäss Willi herausgefunden werden, wann genau und mit welcher Charge die Betroffenen geimpft worden sind. Dazu werden etwa die Angaben im Impfbüchlein herbeigezogen.

Auch bei den Genesenen geht es darum, die Angaben zu überprüfen, denn grundsätzlich müssen im Kanton Schwyz die Genesenenzertifikate von den Betroffenen selbst über die nationale Antragsstelle Covid-Zertifikat eingeholt werden. Ob es bei den Zertifikaten für Genesene zu Unregelmässigkeiten gekommen ist, ist noch unklar. Dies werde nun abgeklärt, sagte Willi.

Das Amt für Gesundheit und Soziales organisiere aktuell zusätzliche Impfkapazitäten, hiess es in der Mitteilung weiter. Sollte für die betroffenen Personen aufgrund eines möglicherweise fehlenden Impfschutzes eine zusätzliche Impfung notwendig sein, könne ihnen eine unkomplizierte und rasche Möglichkeit angeboten werden.

Erkenntnisse dazu, ob der Impfschutz bei den Personen, die eine abgelaufene Dosis erhalten haben, ungenügend ist, liegen gemäss Willi noch nicht vor. Bei vielen dürfte die Impfung indes bereits so weit zurückliegen, dass eh eine Auffrischimpfung angezeigt wäre.

Tele 1-Bericht über den Vorfall

Quelle: Tele 1

(red./sda)

veröffentlicht: 28. Dezember 2021 11:25
aktualisiert: 28. Dezember 2021 11:29
Quelle: sda

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