Bundesanwalt

Amtsenthebungsverfahren gegen Bundesanwalt Lauber beantragt

· Online seit 28.04.2020, 18:00 Uhr
Bundesanwalt Michael Lauber wird sich wohl einem Amtsenthebungsverfahren stellen müssen. Einen entsprechenden Antrag hat BDP-Nationalrat Lorenz Hess eingereicht. Auch der Berner SP-Nationalrat Matthias Aebischer machte deutlich, dass es so nicht weitergehen könne.
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Der Berner BDP-Politiker Hess hat seinen Antrag für ein Amtsenthebungsverfahren gegen Bundesanwalt Lauber eingereicht. Er habe den Antrag am Dienstag bei der Gerichtskommission deponiert, twitterte seine Partei am späten Dienstagnachmittag.

Zuvor hatte der Berner SP-Nationalrat Matthias Aebischer dem Deutschschweizer Radio SRF gesagt, dass er ein Amtsenthebungsverfahren beantragen werde. «Denn so kann das nicht weitergehen», sagte er im Radiobericht.

Aebischer ist Vizepräsident der Gerichtskommission der Eidgenössischen Räte. Er verwies auf eine am morgigen Mittwoch stattfindende Sitzung der Subkommission der Gerichtskommission. «Und wenn die Subkommission kein Amtsenthebungsverfahren einleiten will, werde ich das in der Gerichtskommission persönlich beantragen», sagte Aebischer. Die nächste Sitzung der Gerichtskommission findet voraussichtlich am 13. Mai statt.

Hintergrund der Diskussionen um ein Amtsenthebungsverfahren gegen Lauber bilden die vertraulichen Treffen des Bundesanwalts mit dem Präsidenten des Weltfussballverbandes Fifa, Gianni Infantino. Diese Treffen wurden nicht protokolliert. Als Folge davon leitete die Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft (AB-BA) ein Disziplinarverfahren gegen Lauber ein.

Wegen erheblichen Pflichtverletzungen im Rahmen der Fifa-Verfahren beschloss sie eine Lohnkürzung von acht Prozent gegen Lauber, für die Dauer eines Jahres. Der Bundesanwalt hat in den Augen der Behörde seine Amtspflichten verletzt, mehrfach die Unwahrheit gesagt, illoyal gehandelt, den Code of Conduct der Bundesanwaltschaft verletzt und die Untersuchung der Behörde behindert. Gegen die Verfügung der Aufsichtsbehörde und die damit verbundene Lohnkürzung hat Lauber inzwischen beim Bundesverwaltungsgericht eine Beschwerde eingereicht.

Bereits vor Laubers knapper Wiederwahl durch die Bundesversammlung am 25. September 2019 mit nur sieben Stimmen über dem absoluten Mehr waren im Parlament Rücktrittsforderungen gegen den Bundesanwalt erhoben worden. Verschiedene Parlamentsmitglieder hatten sich auch nach Bekanntwerden des Disziplinarberichts der Aufsichtsbehörde dahingehend geäussert, dass ein Rücktritt des Bundesanwalts die beste Lösung darstellen würde.

veröffentlicht: 28. April 2020 18:00
aktualisiert: 28. April 2020 18:00
Quelle: sda

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