Verfahrensfehler

Angeklagte in Postauto-Affäre erhalten 4000 Franken Entschädigung

· Online seit 12.05.2022, 12:30 Uhr
Im Prozess um erschlichene Postauto-Millionen seien falsche externe Verfahrensleiter eingesetzt worden. Das entschied das Bundesgericht. Alle entsprechenden Sachverhalte müssen neu ermittelt werden und die Angeklagten erhalten eine Entschädigung.
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Nachdem im Jahre 2018 die Postauto-Affäre und der Skandal um Millionen illegal eingestrichener Fördergelder ans Licht gekommen war, wurde ein Verfahren der Staatsanwaltschaft eröffnet. Wie das höchste Gericht am Donnerstag Morgen entschied, wurden hier jedoch falsche externe Verfahrensleiter eingesetzt. Namentlich alt Bundesrichter Hans Mathys und Kantonsrichter Pierre Cornu.

Diese untersuchten ab März 2018 zweieinhalb Jahre lang Widerhandlungen gegen das Subventionsgesetz. Für ihre Einsetzung mangelte es aber an der rechtlichen Grundlage.

Das wird teuer

Wie das Bundesgericht ebenso wie die Vorinstanzen festhält, hätte statt der externen Ermittler die Verwaltung selbst das Verwaltungsstrafverfahren gegen die sechs Angeklagten - ehemalige Kader der Post und der Postauto Ag - führen müssen. Die von Mathys und Cornu durchgeführten Ermittlungen müssen deshalb aus den Verfahrensakten entfernt werden.

Für das Fedpol bedeutet das gemäss Bundesgericht, dass es die Strafuntersuchung in erheblichen Teilen wiederholen muss. «Dies führt zu einer Verlängerung und Verteuerung des Verfahrens», schreiben die höchsten Richter.

Damit entschied das Bundesgericht gleich wie das bernische Obergericht in zweiter Instanz. Dieses hatte wie zuvor das Wirtschaftsgericht die Anklage gegen sechs ehemalige Kader der Post und der Postauto AG an die Staatsanwaltschaft zurückgewiesen - eben weil die falschen Verfahrensleiter eingesetzt worden waren. Gegen die ersten beiden Entscheide hatte das Fedpol jeweils Beschwerde eingereicht. Ohne Erfolg wie mit dem Entscheid des Bundesgerichts seit heute definitiv feststeht.

4000 Franken Entschädigung für die Angeklagten

Gerichtskosten erhebt das Bundesgericht in dem Fall nicht. Es spricht aber den sechs Beschuldigten eine Parteienentschädigung von je 4000 Franken aus der Bundeskasse zu.

Gleichzeitig rügt es die Anwälte der Angeklagte wegen «teilweise deutlich übersetzter» Honorarrechnungen. Die Juristen seien alle mit dem Fall vertraut und hätten für ihre 15-seitige Beschwerde nicht viel Zeit aufwenden müssen. Die gestellten Rechtsfragen seien wenig komplex.

Schwächt das die Beweise?

Das Fedpol beteuerte in seiner Beschwerde, mit einer wiederholten Untersuchung könnte man die Beweise schwächen, da die Beschuldigten und Zeugen mittlerweile von den Aussagen der anderen wissen. Auch das Bundesgericht sieht das ein, glaubt aber weiterhin an die Weiterführung des Verfahrens und einen Abschluss dessen bevor die Straftaten verjähren.

veröffentlicht: 12. Mai 2022 12:30
aktualisiert: 12. Mai 2022 12:30
Quelle: Today-Zentralredaktion

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