Prozess

Anklage und Verteidigung weitgehend einig vor Gericht in Solothurn

25.03.2021, 14:10 Uhr
· Online seit 25.03.2021, 14:00 Uhr
Das Richteramt Bucheggberg-Wasseramt in Solothurn hat sich mit einem Tötungsdelikt von Ende 2018 in Derendingen SO befasst. Anklage und Verteidigung waren sich weitgehend einig, wie es dazu hatte kommen können. Unterschiede gab es in der rechtlichen Würdigung.
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Der Staatsanwalt sieht eventualvorsätzliche Tötung als gegeben - das heisst, die heute 58-Jährige geständige Beschuldigte nahm den Tod ihres Lebenspartners in Kauf, als sie ihm ein Küchenmesser in den Bauch gerammt hatte. Getroffen wurden lebenswichtige Blutgefässe.

Für diesen Tatbestand sieht das Strafgesetzbuch eine Mindeststrafe von fünf Jahren vor. Das Mindestmass kann in begründeten Fällen unterschritten werden. Ein solcher Fall liegt nach Ansicht des Staatsanwalts vor. Er beantragte am Donnerstag eine teilbedingte Freiheitsstrafe von 36 Monaten, von denen zehn Monate zu verbüssen seien.

Für die Verteidigerin lag ein klarer Fall von Notwehr vor. Was an jenem Samstagmorgen geschah, sei «ein tragisches Unglück» gewesen. Sie plädierte auf Freispruch und verlangte für ihre Mandantin Entschädigung für die Untersuchungshaft. Das Urteil wird am Freitagnachmittag eröffnet.

Trauriger Schlusspunkt

Der tödliche Stich war trauriger Schlusspunkt einer Beziehung, die harmonisch und schön begann, am Ende aber vergiftet war von Vorwürfen und Misstrauen, Lügen, Gewalt und Alkohol, übersteigerter Kontrolle und Gesprächsverweigerung. Beide Partner hingen emotional aneinander, konnten nicht weggehen. Aber nur so wäre die Explosion zu vermeiden gewesen.

Nachdem sie jahrelang eine gute, stimmige Beziehung gehabt hatten, entdeckte die Beschuldigte 2017, dass der Mann mit einer Arbeitskollegin fremdging. Sie stellte die Rivalin zur Rede und informierte deren Ehemann. Von da an sei ihre Beziehung kaputt gewesen, sagte sie in der Befragung vor Gericht.

Sie begann, ihn zu kontrollieren, ihm nachzuspionieren. Im Juli 2017 rastete er aus, als er bemerkte, dass sie sein Handy kontrolliert hatte. Er schlug und biss sie, und er zertrümmerte Mobiliar. Eine Anzeige wollte die Frau nicht einreichen.

Auf die Frage des Richters, ob dies das einzige Mal gewesen sei, dass er gewalttätig geworden sei, verneinte sie. «Wenn er getrunken hatte, wütete er herum.» Das sei öfter vorgekommen.

Eklat nach verunglücktem Abend

Zum Eklat kam es am Morgen des 8. Dezember 2018 - und zwar als Folge der Geschehnisse vom Abend zuvor. Der Mann wollte zum Betriebsweihnachtsessen. Die Kollegin komme nicht mit, erklärte er seiner Partnerin. Sie konnte das nicht recht glauben, spionierte ihm nach und sah, dass er im Nachbardorf zur anderen und einem Kollegen ins Auto stieg.

Sie stellte ihn zur Rede, er ging wütend nach Hause. Sie selbst kam nach einem Besuch bei ihrem Sohn auch heim, fand seine Bürotür aber verschlossen. Er wollte einmal mehr nicht reden.

Am folgenden Morgen war er immer noch verstimmt. Sie hatte ein schlechtes Gewissen wegen des Vorabends. Auf ihre Gesprächsversuche ging er nicht ein. Er habe geflucht über die «sinnlose Diskussion». Wie schon früher habe er erklärt, das beste wäre, er würde sich erschiessen, dann hätte er Ruhe. Sie aber hatte seine Pistole versteckt, aus Angst, dass er das wirklich tun würde.

Nach heftigen Drohungen und Beschimpfungen holte sie die Waffe in der Küche, nahm in ihrer Angst ein Messer mit. Er hielt ihr die Pistole an den Oberkörper und sagte, er würde besser sie erschiessen. Mit der einen Hand drückte sie die Waffe von sich weg, mit der anderen schob sie den Mann mit aller Kraft von sich fort.

Erinnerungslücke

Ab da hat die Frau eine Erinnerungslücke - typisch bei einem traumatischen Erlebnis, sagte der Staatsanwalt. Dass sie in der Hand ein Messer gehalten und es dem Mann beim Wegschieben in den Bauch gestossen hatte, war ihr nicht mehr bewusst.

Sie sei ins Bad geflüchtet, habe sich voller Angst eingeschlossen. Als sie von unten nichts mehr gehört habe, habe sie gedacht, er sei in der Wut weggegangen und ging nach unten. Da sah sie ihn am Boden liegen, die Pistole daneben. Sie alarmierte die Rettungskräfte. Das Messer fand man im Badezimmer. Später stellte man fest, dass die Pistole nicht geladen war.

veröffentlicht: 25. März 2021 14:00
aktualisiert: 25. März 2021 14:10
Quelle: sda

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