Die grosse Überischt

Antworten auf die drängendsten Fragen zu Corona

29.04.2020, 17:40 Uhr
· Online seit 29.04.2020, 17:21 Uhr
Freunde einladen, zur Schule gehen, Sport machen: Ab dem 11. Mai ist dies wieder möglich, wenn auch unter strengen Auflagen. Gilt dann der Mindestabstand noch? Und dürfen Risikopatienten zum Coiffeur? Wir geben Antwort auf die 22 drängendsten Fragen.
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Bisher war streng geregelt, wer sich auf das neue Coronavirus testen lassen darf. Wieso werden jetzt wieder alle Personen mit Symptomen getestet?

Mit dem Abflauen der epidemischen Welle sinkt die Zahl der Neuinfektionen. Um möglichst jede Neuinfektion rasch zu erkennen, werden alle Leute mit Symptomen getestet. Die Kantonsärztinnen und Kantonsärzte können zudem beschliessen, Personen in Spitälern oder Pflegeheimen zu testen, um die Ausbreitung des Virus innerhalb der Einrichtung zu verhindern und zu kontrollieren.

Ich bin erkältet, habe Halsweh – werde ich jetzt getestet?

Der Test wird allen Personen mit folgenden Symptomen empfohlen: akute Atemwegserkrankung wie Husten, Halsschmerzen, Kurzatmigkeit - mit oder ohne Fieber, Fiebergefühl oder Muskelschmerzen oder plötzlich auftretender Verlust des Geruchs- oder Geschmackssinns. Wer solche Symptome hat, soll sich an seine Ärztin oder seinen Arzt wenden oder nach dem Coronavirus-Check (online) die entsprechenden Anweisungen befolgen.

Wo kann ich mich testen lassen?

Bei den Testangeboten sind die Kantone unterschiedlich organisiert. Wer sich testen lassen will, braucht in der Regel eine Zuweisung des Arztes. In einzelnen Kantonen reicht auch das Ergebnis eines Coronavirus-Checks.

Was kostet ein Test, und wer bezahlt ihn?

Ein Test kostet rund 100 Franken. Bei Personen mit schweren Symptomen oder erhöhtem Komplikationsrisiko wird der Test – wie andere diagnostische Tests auch - von der Krankenkasse übernommen; der Test ist aber nicht von der Franchise befreit.

Das Testen von Personen mit leichten Symptomen, die zu keiner Risikogruppe gehören, dienen der Überwachung der Epidemie. Diese Kosten gehen zu Lasten der Kantone.

Contact Tracing – die Suche nach den Kontaktpersonen

Um die Epidemie unter Kontrolle zu behalten, muss möglichst jede einzelne Neuinfektion zurückverfolgt werden. Wo hat sich die Person in den letzten Tagen aufgehalten, mit wem hatte sie engen Kontakt, wen könnte sie allenfalls angesteckt haben? Das Zurückverfolgen der Infektionsketten mit gezieltem Contact Tracing ist zentral, um ein Wiederaufflackern der Epidemie langfristig zu verhindern.

Wieso beginnt man erst jetzt wieder mit dem Contact Tracing? Zu Beginn der Epidemie haben die Kantone das schon gemacht.

Das konsequente Nachverfolgen jedes einzelnen Falls ist sehr aufwändig. Die verantwortlichen Stellen von Bund und Kantonen gehen davon aus, dass ein konsequentes Nachverfolgen wieder möglich ist, sobald die Zahl der Neuinfektionen pro Tag schweizweit unter rund 100 Fällen liegt. Man rechnet pro infizierte Person mit rund 20 Kontakten, die einzeln benachrichtigt werden müssen.

Wer gilt als enge Kontaktperson, die möglicherweise infiziert wurde?

Als enge Kontaktperson gilt, wer zu einem bestätigten Fall während der infektiösen Zeitspanne (das heisst nach Auftreten der Symptome und 48 Stunden davor) engen Kontakt hatte, das heisst während mehr als 15 Minuten weniger als 2 Meter Abstand ohne Schutzmassnahme wie Hygienemaske oder Trennscheibe.

Wer informiert mich, wenn ich mit einer infizierten Person in Kontakt war?

Die kantonalen Behörden benachrichtigen die Betroffenen und informieren sie über das weitere Vorgehen.

Ich gehöre zu den Kontaktpersonen eines Infizierten – muss ich in Quarantäne?

Ja. Enge Kontaktpersonen werden unter Quarantäne gestellt, um eine mögliche Weiterverbreitung zu verhindern. Die Kantonsärztin bzw. der Kantonsarzt verfügt die Quarantäne.

Treten innerhalb von 10 Tagen nach einem Kontakt Symptome auf, wird der Arzt oder die Ärztin einen Test anordnen. Treten in dieser Zeit keine Symptome auf, kann davon ausgegangen werden, dass die Person nicht angesteckt wurde. Die Quarantäne wird aufgehoben.

Welche Rolle spielt die Proximity-Tracing-App?

Digitale Applikationen können das traditionelle Contact Tracing der Kantone ergänzen und mithelfen, die Kontakte von Neuinfizierten zu eruieren. Dies gilt insbesondere für Smartphone-Apps, die mit Bluetooth-Funktechnik Kontakte aufzeichnen. Mittels Bluetooth wird nachvollziehbar, wer mit einer positiv getesteten Person in Kontakt gekommen ist.

Wer länger als 15 Minuten und in einem Abstand unter 2 Metern mit der positiv getesteten Person Kontakt hatte, erhält eine Benachrichtigung. Sie wird aufgefordert, die in der App genannte Infoline Coronavirus anzurufen, um die weiteren Schritte abzuklären.

Erachtet die Ärztin oder der Arzt einen Coronavirus-Test für notwendig, und fällt dieser positiv aus, wird eine Isolation angeordnet. Der kantonsärztliche Dienst informiert über weitere Schritte.

Werde ich während einer Isolation oder Quarantäne krankgeschrieben, bekomme ich also meinen Lohn weiterhin?

Ja, wenn die Isolation vom Arzt (Arztzeugnis) oder durch die kantonalen Behörden angeordnet worden ist. Im Falle der Quarantäne ist hierzu eine Anordnung der kantonalen Behörden notwendig. Wer sich freiwillig in Quarantäne begibt, weil er mit einer infizierten Person in Kontakt war, soll sich beim Arzt oder der BAG-Hotline über das weitere Vorgehen informieren.

Was geschieht, wenn die Zahl der Neuansteckungen nicht sinkt, sondern wieder in die Höhe schnellt?

Je nach der epidemischen Entwicklung würden die Schutzkonzepte angepasst und geplante Lockerungsschritte verschoben bzw. bereits eingeführte Lockerungen zumindest teilweise wieder rückgängig gemacht.

Die Hauptbotschaft war bisher immer «Bleiben Sie zu Hause». Gilt sie noch nach der ersten Lockerung der Massnahmen vom 27. April?

Mit jeder Etappe, mit der Bundesrat die Massnahmen lockert, werden mehr Menschen wieder ihre Wohnbereiche verlassen – aber gestaffelt. Dies ist der Sinn der etappenweisen Lockerungen. Die Anzahl Personen im öffentlichen Raum wird zunehmen. Doch die Auswirkungen auf die Ansteckungsrate kann der Bund überwachen. Sollten Ansteckungszahlen nicht wieder zunehmen, kann der Bundesrat die nächste Etappe beschliessen.

Besonders gefährdete Personen sollen weiterhin möglichst zu Hause blieben. Dies ändert sich weder mit den Lockerungen vom 27. April noch mit jenen vom 11. Mai.

Dürfen sich Kinder privat mit Freunden zum Spielen treffen?

Ja, aber weiterhin in Gruppen von maximal fünf Kindern. Sie sollten dabei möglichst die Hygiene- und Verhaltensregeln befolgen. Nach wie vor sollten sich keine grösseren Gruppen von Kindern in Parks oder anderen Orten treffen.

Dürfen erwachsene Personen ihre Eltern oder Grosseltern besuchen?

Erwachsene sollten ihre Eltern nur besuchen, wenn diese Unterstützung benötigen, die sie anderweitig nicht erhalten können. Die Regelung der Besuche in Alters- und Pflegeheimen obliegt den Kantonen. Der Bund empfiehlt ein Besuchsverbot.

Dürfen Kinder Zeit mit ihren Grosseltern verbringen? Welche Vorsichtsmassnahmen sind zu treffen?

Kinder sollen Grosseltern nicht für längere Zeit besuchen. Ein kurzer Besuch mit einer Umarmung ist allerdings erlaubt. Das stärkt auch die Psyche. Kinder erkranken selten am neuen Coronavirus. Wenn doch, dann haben sie meist milde Symptome. Sie dürfen dann ihre Grosseltern nicht besuchen und müssen zu Hause bleiben. Ebenfalls sollte ein Kind auf den Besuch der Grosseltern verzichten, wenn es im engen Umkreis oder in der Familie Kontakt zu einer erkrankten Person hatte.

Das Problem bei Besuchen von gesunden Enkeln bei ihren Grosseltern sind die Eltern oder andere erwachsene Begleiter der Kinder. Sie könnten bei einem längeren Besuch die Grosseltern anstecken.

Warum wird der Präsenzunterricht in den obligatorischen Schulen wieder erlaubt?

Kinder haben ein Recht auf Bildung. Diese erhalten sie am besten im Präsenzunterricht in der Schule. Auch brauchen Kinder ein soziales Umfeld, das ihre Schulkameraden mit einschliesst. Aus diesen Gründen öffnen die obligatorischen Schulen (Primar- und Sekundarschule I) ab dem 11. Mai wieder. Bedingung ist, dass sie ein Schutzkonzept erarbeiten, welches alle Lehrpersonen sowie Schülerinnen und Schüler einhalten können.

Müssen Eltern ihr Kind zur Schule schicken?

Ja, die Schulpflicht war nie und ist weiterhin nicht aufgehoben. Ist der Präsenzunterricht wieder erlaubt, dann müssen die Eltern ihren Kindern den Schulbesuch ermöglichen.

Bei Kindern gibt es gemäss aktuellem Wissen keinen Gesundheitszustand, mit dem sie bei einer Coronavirus-Infektion für einen schweren Krankheitsverlauf gefährdet wären. Leidet ein Kind an einer chronischen Krankheit (Diabetes, Asthma usw.), dann müssen die Eltern dies mit der Kinderärztin oder dem Kinderarzt besprechen.

Für Kinder von Eltern, die zu den besonders gefährdeten Personen gehören, können die Schulen individuelle Lösungen finden.

Dürfen besonders gefährdete Personen Läden und Anbietende persönlicher Dienstleistungen (Coiffeur, Massage, Physiotherapie) aufsuchen? Und wenn ja, unter welchen Bedingungen?

Auch besonders gefährdete Personen dürfen Termine bei den erlaubten Dienstleistungserbringern wahrnehmen. Die Einrichtungen und Betriebe müssen ein Schutzkonzept erstellen und einhalten. Der Bund empfiehlt jedoch, solche Besuche zu vermeiden.

Darf man Freunde zu sich nach Hause einladen?

Abendessen im kleinen, privaten Kreis sind nicht verboten. Das BAG empfiehlt jedoch, die sozialen Kontakte auf ein Minimum zu reduzieren und immer die Abstands- und Hygieneregeln einzuhalten.

Kann ich jetzt wieder an meinen Arbeitsplatz zurückkehren? Wer entscheidet über die Aufhebung des Homeoffice?

Der Bundesrat empfiehlt weiterhin, wenn möglich im Homeoffice zu arbeiten. Er wird über die Aufhebung dieser Empfehlung entscheiden. Schlussendlich entscheidet aber der Arbeitgebende, ob die Mitarbeitenden im Homeoffice arbeiten können.

Kann ich für diesen Sommer Ferien im Ausland planen?

Eine Prognose zum aktuellen Zeitpunkt ist schwierig. Die Entwicklung deutet aber darauf hin, dass die Grenzen für Touristinnen und Touristen diesen Sommer nicht offen sein werden.

Einem Urlaub in der Schweiz steht jedoch aller Voraussicht nach nichts im Wege. Es sei denn, die Ansteckungen mit dem Coronavirus steigen wieder.

Darf ich im Ausland lebende Familienmitglieder besuchen?

Nein, solange die Grenzen nicht geöffnet sind, können auch Verwandte im Ausland nicht besucht werden. Für Härtefälle sind Ausnahmen möglich.

veröffentlicht: 29. April 2020 17:21
aktualisiert: 29. April 2020 17:40
Quelle: PilatusToday

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