Sozialversicherungen

Ausgaben für Ergänzungsleistungen steigen wieder nur leicht

· Online seit 18.06.2020, 12:05 Uhr
337'000 Personen haben im Jahr 2019 eine Ergänzungsleistung bezogen - 17 Prozent der AHV- und IV-Rentner und -Rentnerinnen. Das sind 2,7 Prozent mehr als im Vorjahr.
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Die Zunahme beträgt aber weniger als in früheren Jahren, als die Ergänzungsleistungen (EL) im Schnitt um 3 Prozent anstiegen.

Die Ausgaben für die EL, die aus allgemeinen Steuermitteln des Bundes und der Kantone finanziert werden, beliefen sich 2019 auf 5,2 Milliarden Franken. Im Vergleich zum Vorjahr sind das 3,1 Prozent mehr, ebenfalls weniger als im langjährigen Schnitt von einem Plus von 4 Prozent.

EL für IV-Bezüger liegen signifikant höher: 48,5 Prozent, also fast die Hälfte, benötigen einen Zustupf. Bei den 20- bis 30-Jährigen brauchen sogar 60 bis 80 Prozent EL, wie der neuesten Publikation des Bundesamts für Statistik BFS zu entnehmen ist. Der markant höhere Bedarf der Jungen ist darauf zurückzuführen, dass sie nie oder nur kurz gearbeitet und deshalb kaum Beiträge einbezahlt haben.

Heime reissen Loch ins Budget

Einen ähnlich hohen EL-Bedarf wie die Handicapierten haben die Alten, die in Heimen wohnen: 2019 waren das 71'800 EL-Beziehende, 21 Prozent aller Personen mit EL. Fast die Hälfte von ihnen benötigt einen Zustupf. Und zwar nicht zu knapp: Während zu Hause wohnende AHV-Bezüger im Schnitt 1100 Franken monatlich an EL bekommen, sind es bei Heimbewohnern 3300 Franken.

Die geografische Verteilung von EL offenbart grob gefasst vier Blöcke: 15 bis 20 Prozent beträgt die EL-Bezugsquote in der Westschweiz und im Tessin, 11 bis 15 Prozent in Bern, Aargau und Solothurn, 9 bis 11 Prozent östlich davon, 7,9 Prozent im Wallis und in Graubünden.

In Nidwalden, Appenzell Innerrhoden und Zug beanspruchen weniger als 8 Prozent der Personen im Rentenalter EL, derweil in Basel-Stadt jeder fünfte Rentenbezüger ein Supplement benötigt.

Die Ergänzungsleistungen zur AHV und IV helfen dort, wo die Renten und das Einkommen nicht die minimalen Lebenskosten decken. Sie sind ein rechtlicher Anspruch und keine Fürsorge oder Sozialhilfe.

veröffentlicht: 18. Juni 2020 12:05
aktualisiert: 18. Juni 2020 12:05
Quelle: sda

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