Finanzausgleich

Ausgleichszahlungen steigen 2023 um 290 Millionen Franken an

· Online seit 14.06.2022, 13:52 Uhr
Die Ausgleichszahlungen im Finanzausgleich zwischen den Kantonen steigen 2023 im Vergleich zum Vorjahr um 290 Millionen Franken auf 5,6 Milliarden Franken. Basel-Stadt, Zug und Appenzell Innerrhoden zahlen mehr in den Finanzausgleich.
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Die grössten Empfängerkantone sind Schwyz, Neuenburg und Tessin, wie die EFV mitteilte. Mehr in den Finanzausgleich als im Vorjahr zahlen die Geberkantone Basel-Stadt, Zug und neu Appenzell Innerrhoden, das kein Empfängerkanton mehr ist.

Alle Kantone mit einem Ressourcenindex unter 70 Punkten erreichen nach dem Ressourcenausgleich die garantierte Mindestausstattung von 86,5 Indexpunkten. Im Jahr 2023 sind das die beiden Kantone Jura und Wallis. Lediglich acht Kantone haben Ressourcen über 100 Prozent.

Die Ausgleichszahlungen an die ressourcenschwachen Kantone steigen um 330 Millionen Franken oder 8,2 Prozent auf insgesamt 4,3 Milliarden Franken. Dieser Betrag wird zu 60 Prozent durch den Bund und zu 40 Prozent durch die ressourcenstarken Kantone finanziert. Massgebend für den Ressourcenausgleich 2023 sind die steuerlichen Bemessungsjahre 2017, 2018 und 2019.

Weniger für Härteausgleich

Weil die Zahlungen von Bund und Kantonen seit 2016 um jährlich 5 Prozent des Anfangsbetrags reduziert wurden, sinkt 2023 der Härteausgleich um 17 Millionen Franken auf 210 Millionen Franken. An 17 ressourcenschwache Kantone gehen im kommenden Jahr 160 Millionen Franken, 40 Millionen Franken weniger als dieses Jahr.

Die Berechnungen werden nun den Kantonen zur Stellungnahme unterbreitet. Die Finanzdirektorenkonferenz wird an ihrer Plenarversammlung vom 30. September Stellung nehmen und dem Eidgenössischen Finanzdepartement Bericht erstatten. Aufgrund der Anhörung seien Änderungen an den vorliegenden Zahlen möglich, schrieb die EFV.

Ausgleich unter den Kantonen

Das wichtigste Gefäss des Finanzausgleichs ist der Ressourcenausgleich. Dieser hat zum Ziel, ressourcenschwache Kantone mit genügend Mitteln auszustatten.

Kantone, die durch ihre Bevölkerungsstruktur oder Zentrumsfunktion übermässig belastet sind, werden durch den soziodemografischen Lastenausgleich (SLA) entlastet. Andererseits werden Kantone, die bedingt durch ihre Höhenlage, die Steilheit des Geländes oder aufgrund ihrer Besiedlungsstruktur übermässig Lasten zu tragen haben, durch den geografisch-topografischen Lastenausgleich (GLA) entlastet.

(sda/oku)

veröffentlicht: 14. Juni 2022 13:52
aktualisiert: 14. Juni 2022 13:52
Quelle: Today-Zentralredaktion

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