Autolenker wegen fahrlässiger Tötung an 17-jährigen Töfflifahrers verurteilt
Das Bundesgericht wies die Beschwerde des Mannes in einem am Donnerstag veröffentlichten Urteil ab. Es bleibt damit bei einer bedingten Geldstrafe von 18'000 Franken und einer Busse von 4'500 Franken wegen fahrlässiger Tötung und vorsätzlicher grober Verletzung der Verkehrsregeln. Der junge Mann muss zudem die Verfahrenskosten tragen und schuldet den Angehörigen Schadenersatz und Genugtuung.
Lenker war unaufmerksam
Wie das Schwyzer Kantonsgericht geht auch das Bundesgericht davon aus, dass der Autofahrer beim Überholmanöver unaufmerksam war und der Tod des 17-Jährigen vermeidbar gewesen wäre. Die Rügen des Verurteilten hat das Bundesgericht alle abgewiesen. Insbesondere stützt das Gericht die Feststellung der Vorinstanz, dass die Beleuchtung des Töfflis eingeschaltet war.
Der Autofahrer überholte am Unfalltag auf der Hauptstrasse in Ried-Muotathal kurz nach sieben Uhr morgens in einem Zug ein Auto und einen Lieferwagen. Auf der Gegenfahrbahn kollidierte er mit einem entgegenkommenden 17-Jährigen, der mit seinem Töffli unterwegs war. Der Jugendliche verstarb infolge der schweren Verletzungen am selben Tag.